Schlecker Österreich: Kontrolle von Mitarbeitern "menschlich bedenklich"

Schlecker Österreich: Kontrolle von Mitarbeitern "menschlich bedenklich"

Eine neue Betriebsvereinbarung bei Schlecker Österreich gestattet strenge Mitarbeiterkontrollen: Nicht nur Taschen dürfen gefilzt werden, sondern auch die Spinde. Die Gewerkschaft protestiert scharf.

Steffen GerthSteffen GerthRedakteur Der Handel und etailment
2 Min.· Aktualisiert am
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Schlecker Österreich hat eine Betriebsvereinbarung verabschiedet, die strenge Kontrollen der Mitarbeiter vorsieht. Demnach dürfen nicht nur die Taschen des Personals durchsucht werden, sondern auch Kleiderspinde, Tresore sowie Bestellbücher und weitere Unterlagen.

Seit 1. November ist diese Vereinbarung in Kraft, der Grund ist klar: Kampf gegen Warenschwund durch Diebstahl. Angeblich sollen darüber hinaus auch die Rechte der Kunden und Arbeitnehmer gesichert werden.

Rechtliche Prüfung angekündigt

Was ein Deoroller im Spind einer Kassiererin mit Kundenrechten zu tun hat ist eine gute Frage, die sich auch die Gewerkschaft GDP-djp stellt. Karl Proyer, stellvertretender Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft hält diese die Betriebsvereinbarung "nicht nur rechtlich, sondern auch sozial und menschlich für bedenklich".  Sie sei mit hoher Wahrscheinlichkeit "nicht rechtskonform".

Schlecker teilte mit, dass die Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung abgestimmt sei: "Die geltenden Betriebsvereinbarungen sind rechtens." Das bezweifelt Proyer stark: "Der Betriebsrat ist zu solchen Vereinbarungen nicht legitimiert", sagt der Gewerkschafter und will das Papier rechtlich prüfen lassen.

Arbeitnehmerfreundlicher Betriebsrat

Das Verhältnis zwischen der Schlecker-Unternehmensführung und dem Betriebsrat ist in Österreich anders als in Deutschland. Gewerkschaftschef Proyer sagt, dass im Alpenland die Arbeitnehmervertretung mit der Geschäftsführung sympathisiere.

Das dürfte noch untertrieben sein: Ein Branchenkenner bezeichnt im Gespräch mit derhandel.de den österreichischen Schlecker-Betriebsrat als "regelrecht unterwürfig".

In Deutschland sind solche weitreichenden Vereinbarungen nicht möglich, betont Achim Neumann, Schleckerbeauftragter der Gewerkschaft Verdi, gegenüber derhandel.de:"So etwas ist mit dem Betriebsverfassungsgesetz nicht vereinbar."

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Steffen Gerth
Geschrieben vonSteffen Gerth

Redakteur Der Handel und etailment

Steffen Gerth ist Redakteur bei Der Handel und etailment. Für das Digital-Commerce-Magazin der dfv Mediengruppe schrieb er unter anderem die wöchentliche Kolumne "Die Woche im Handel" mit Analysen zum Strukturwandel im deutschen Einzelhandel.

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