Zwar hat Real gegen den Deutschen Fußball-Bund im Rechtestreit einen Rückschlag erlitten. Doch das Spiel ist noch nicht zuende. Nun geht es um die Nutzung des Adler-Logos auf Fußmatten - und hier ist eine andere Sachlage.
Real ist vors Patentamt gezogen
Der DFB hatte bereits im August 2014 vor dem Landgericht München ein Verkaufsverbot erreicht. Das Logo gleiche den geschützten Marken des DFB so sehr, dass dies Markenrechte verletze, erklärte das Gericht.
Doch die Auseinandersetzung hat sich längst verlagert, denn bereits vor den Urteilen hatte Real beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Löschung der betroffenen Marke beantragt. Das Tochterunternehmen des Metro-Konzerns argumentiert, dass der DFB-Adler dem Bundesadler gleiche. Staatswappen oder -symbole dürften aber gar nicht geschützt werden. Das Markenamt habe bei der Eintragung der Marke einen Fehler gemacht.
Für das Landgericht, aber auch für das OLG, war das aber nicht entscheidend. Aus Sicht beider Gerichte gilt zunächst die Eintragung ins Markenregister. Zu klären sei also nur gewesen, ob Real mit den Produkten gegen den Markenschutz verstoße. Nicht aber, ob die Eintragung selbst rechtens gewesen sei.
Das prüft das DPMA auf Antrag von Real selbst - und für den Ausgang des Streits ist das auch das entscheidende Verfahren. Vor Sommer sei nicht mit einer Entscheidung zu rechnen, heißt es beim DPMA.
