
Tarifeinigung in Nordrhein-Westfalen erzielt
Auch im Tarifbezirk Nordrhein-Westfalen haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaft auf einen Tarifabschluss für die Handelsbranche geeinigt.
Thomas RehmRedakteur36 Tage Urlaub im Jahr
Ein Kompromiss für die von der Gewerkschaft Verdi geforderte gleiche altersunabhängige Entlohnung für Beschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung wurde ebenfalls gefunden. Demnach gibt es nun für diese Beschäftigten eine eigene Entgeltgruppe.
Der Mindestlohn im NRW-Handel wäre demnach 8,50 Euro im ersten, 9 Euro im zweiten und 9,50 Euro im dritten Tätigkeitsjahr. Nach dem dritten Jahr gelten dann die Tarifgruppen für gelernte Tätigkeiten.
Wie in Baden-Württemberg wurde auch in Nordrhein-Westfalen der Anspruch von 36 Werktagen Urlaub für alle Beschäftigte unabhängig vom Alter festgesetzt. Diese Regelung sorgt für großen Unmut unter den Arbeitgebern im Handel.

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
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