
Tchibo darf keine Versicherungen mehr verkaufen
Tchibo.de darf Versicherungsprodukte und Investmentfonds nicht länger vertreiben, urteilte das Landgericht Hamburg. Dem Händler fehlten die nötigen Genehmigungen.
Entscheidend sei die Frage gewesen, ob der Kaffeeröster nur als "Tippgeber" zu betrachten und damit von einer Genehmigungspflicht befreit ist, oder ob eine Versicherungsvermittlung stattfindet.
Standards einhalten
Versicherungsvermittler sind in Deutschland an Standards wie Informationspflichten, Mindestqualifikationen, den Abschluss einer Police für Vermögensschäden sowie eine Registrierung gebunden.
Diese Anforderungen sah das LG Hamburg bei Tchibo nicht gegeben - und für einen reinen Tippgeber gingen die Aktivitäten zu weit. Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor, in der mündlichen Verhandlung habe das Gericht aber die Ansicht geäußert, "dass der Endverbraucher aufgrund der Gestaltung der Internetseite davon ausgehe, seinen Vertrag über das Tchibo-Portal abzuschließen".
Der Tchibo-Konzern will Medienberichten zufolge die Urteilsbegründung prüfen und dann entscheiden, ob er in die nächsthöhere Instanz gehen will. "Wir gehen davon aus, dass Tchibo direct in Revision gehen wird", sagte unterdessen Viola Huber, WiW-Geschäftsführerin, zu derhandel.de
Ein Hinweis darauf könnte auch sein, dass tchibo.de eine knappe Woche nach dem Urteil vom 30. April dieses Jahres unverändert Versicherungsprodukte "exklusiv für Tchibo-Kunden" anbietet - was das Unternehmen auch bis zur rechtlichen Klärung offenbar darf.
Redakteurin
Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.
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