
Tchibo verabschiedet sich vom Versicherungsvertrieb
Nur Tippgeber oder doch Verkäufer? Der Tchibo-Konzern verzichtet nach einem Rechtsstreit nun gänzlich auf den Verkauf von Versicherungen. Eine abschließende rechtliche Klärung des Falles steht aber noch aus.
David WöllensteinRedakteurRechtsstreit noch anhängig
In erster Instanz hatte das Hamburger Landgericht den Kaffeekonzern im April vergangenen Jahres als Versicherungsvermittler angesehen und damit einen Verstoß gegen das Vermittlerrecht festgestellt (Az.: 408 O 95/09). Geklagt hatte der Düsseldorfer Verband Wirtschaft im Wettbewerb. Versicherungsvermittler müssen registriert sein, eine Mindestqualifikation nachweisen und haben bestimmte Informations- und Dokumentationspflichten. Tippgeber müssen das nicht.
Den Rechtsstreit, der zur Zeit in zweiter Instanz vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht anhängig ist, will Tchibo fortsetzen. "Wir haben eine grundsätzlich andere Rechtsauffassung", sagte Tchibo-Sprecher Arnd Liedtke. "Deshalb werden wir die rechtliche Klärung mit Blick auf die Zukunft weiter vorantreiben." Die Einstellung des Versicherungsvertriebs habe mit dem gerichtlichen Verfahren nichts zu tun, sondern sei auf geschäftliche Erwägungen zurückzuführen.
"Das ist eine gute Nachricht für alle kundenorientiert arbeitenden Versicherungsvermittler und die Verbraucher", sagte der Berliner Versicherungsanwalt Norman Wirth, einer der Kläger gegen Tchibo. Die Vorgaben des Gesetzgebers seien bei Tchibo auch wegen des eklatanten Versagens der zuständigen Aufsichtsbehörden ins Leere gelaufen. "Insofern sehen wir es als klaren Erfolg unserer gemeinsamen Bemühungen, dass sich Tchibo nun aus dem Versicherungsgeschäft zurückzieht."
dpa, DH

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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