Abmahnfallen vermeiden: BVH und EHI bieten Leitfaden zur Button-Lösung

Abmahnfallen vermeiden: BVH und EHI bieten Leitfaden zur Button-Lösung

Button-Lösung - das Wort ist ein Schreckgespenst für viele Online-Händler. Denn ab 1. August 2012 müssen Online-Shops ihre Bestell-Buttons nach dem Willen des Gesetzgebers besonders gestalten. Wer die Vorgaben nicht einhält, für den könnte der Button zur Abmahnfalle werden. Denn die Button-Lösung wurde geschaffen, um Abofallen im Internet zu unterbinden. Deshalb muss der Webshop dem Kunden nun ei

OKOlaf KolbrückChefredakteur
1 Min.· Aktualisiert am
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Denn die Button-Lösung wurde geschaffen, um Abofallen im Internet zu unterbinden. Deshalb muss der Webshop  dem Kunden nun eine Reihe von Informationen ( Merkmale der Ware oder Dienstleistung, Gesamtpreis samt Steuern und sonstiger Preisbestandteile, eventuelle Liefer- und Versandkosten und gegebenenfalls die Vertragsdauer) ganz klar über dem Bestell-Button anzeigen.
Klingt einfach, ist es im Grunde auch und dennoch steckt hier der Teufel wie immer im Detail und zuweilen sogar in einzelnen Formulierungen.   

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels  (bvh) hat gemeinsam mit dem EHI eine umfassende Orientierungshilfe zur Umsetzung der Buttonlösung entwickelt, die Sie kostenlos herunterladen können. 

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Geschrieben vonOlaf Kolbrück

Chefredakteur

Olaf Kolbrück, 48, war lange Jahre Reporter Internet und E-Business bei Horizont. Seine Karriere bei Horizont, Fachmagazin für Marketing und Medien, startete er 2000 als Redakteur für Marketing, Web 2.0 und E-Commerce. Daneben gründete er den renommierten Marketing-Blog Off-the-Record.de und zählt zu den profiliertesten Bloggern für digitale Werbung und Marketing. Im Juli 2013 erschien sein Fachbuch "Erfolgsfaktor Online-Marketing - So werben Sie erfolgreich im Netz / E-Mail, Social Media, Mobile & Co. richtig nutzen" (Deutscher Fachverlag, Frankfurt). Anschließend ist von ihm der Kurzgeschichten-Band "Gebete an die Cloud - 5 phantastische digitale Geschichten" erschienen. (Printversion) 2009 gewann er den Innovationspreis des Deutschen Fachverlags. 2011 gehörte er zu den Gründungsmitgliedern des Vereins D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt. Zu seiner früheren redaktionellen Tätigkeit zählen Positionen bei der Handelsgruppe Rewe in Köln und bei der Neue-Rhein-Zeitung. Nebenbei schreibt er Krimis. Sie finden den Autor bei Twitter unter dem Namen @OlafKolbrueck oder auch auf Facebook sowie bei Google+. Kolbrück bloggt auch noch hier. Mehr über Olaf Kolbrück als Autor gibt es auf kolbrueck.de.

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