Der TÜV Rheinland wirft Obi eine missbräuchliche Verwendung des Siegels "Geprüfte Sicherheit" (GS) sowie Verbrauchertäuschung vor. Die Baumarktkette widerspricht.
Obi-Anwälte bestreiten Vorwürfe
Die Juristen des Handelsunternehmens, das zur Tengelmann-Gruppe gehört, weisen die Vorwürfe zurück: Wenn etwa der asiatische Hersteller des Werkzeugs ein Hauptzertifikat für die Verwendung eines GS-Zeichens besitze, brauche ein hiesiger Vertreiber wie beispielsweise Euromate keine Co-Lizenz für TÜV-Siegel mehr.
Johann Huber, Chef der Zentralstelle der Bundesländer für Sicherheitstechnik, hält diese Auslegung für abwegig: "Wer auf dem Typenschild oder der Verpackung steht, muss Inhaber des Zertifikats sein", sagte er "Spiegel Online".
Um ein Zertifikat zu erhalten, muss das Produkt von unabhängigen Prüfern wie denen des TÜV begutachtet werden. Besteht die Ware die Tests, darf sie mit dem Gütesiegel gegen Gebühr versehen werden. Am Samstag war Obi auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa zunächst nicht erreichbar.
