
Verbraucherrecht: Onlinehändler mit Nachholbedarf
Bei der Umsetzung der neuen Verbraucherrechte müssen Onlinehändler nachbessern. Eine Marktuntersuchung ergab, dass die Unternehmen vor allem beim Widerrufsrecht Defizite haben.
Thomas RehmRedakteurNach der neuen EU-Verbraucherrichtlinie dürfen Online-Händler zum Beispiel ihren Kunden bei Umtausch die Rücksendekosten in Rechnung stellen. Der Widerruf eines Kaufs muss durch den Kunden formal und schriftlich erfolgen. Die Richtlinie regelt auch, wie deutlich und klar die Kunden die nötigen Informationen zu einem Bestellvorgang bekommen.

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
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