Verbraucherrecht: Onlinehändler mit Nachholbedarf

Verbraucherrecht: Onlinehändler mit Nachholbedarf

Bei der Umsetzung der neuen Verbraucherrechte müssen Onlinehändler nachbessern. Eine Marktuntersuchung ergab, dass die Unternehmen vor allem beim Widerrufsrecht Defizite haben.

Thomas RehmThomas RehmRedakteur
1 Min.· Aktualisiert am
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Die größten Mängel sieht das Unternehmen aus Köln im neuen Widerrufsrecht. "Die Shopbetreiber greifen nach wie vor auf veraltete Belehrungen zurück, und auch das vorgeschriebene Muster-Widerrufsformular ist oft nicht verfügbar", sagte Carsten Föhlisch von Trusted Shops. Das Unternehmen vergibt nach einer Untersuchung Gütesiegel an seine Kunden, zu denen unter anderem die Commerzbank, Zalando und Bon Prix gehören. Für die aktuellen Ergebnisse untersuchte Trusted Shop 100 Online-Händler.

Nach der neuen EU-Verbraucherrichtlinie dürfen Online-Händler zum Beispiel ihren Kunden bei Umtausch die Rücksendekosten in Rechnung stellen. Der Widerruf eines Kaufs muss durch den Kunden formal und schriftlich erfolgen. Die Richtlinie regelt auch, wie deutlich und klar die Kunden die nötigen Informationen zu einem Bestellvorgang bekommen.
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Thomas Rehm
Geschrieben vonThomas Rehm

Redakteur

Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.

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