
Verdi bekämpft die Konkurrenz
Die Klage von Verdi gegen Aldi Nord war womöglich der Auftakt für den Kampf gegen die Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsräte.
Steffen GerthRedakteur Der Handel und etailmentKlage wegen Bestechung
Mitte August hat Verdi Aldi Nord (mit Sitz in Essen) wegen Bestechung und Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz angezeigt.
Das Unternehmen soll die arbeitgeberfreundliche AUB mit insgesamt 350.000 Euro gefördert haben - oder „geschmiert”, wie es Mönig-Raane bezeichnet. Als Gegenleistung soll AUB in Filialen von Aldi Nord Stimmung gegen Verdi gemacht haben - was der Discounter natürlich zurückweist.
Immerhin hat Rainer Kämpgen, Geschäftsführer von Aldi Nord, eingeräumt, jahrelang die Personalkosten für einen AUB-Referenten übernommen zu haben, der die Betriebsräte des Discounters geschult hat.
„Kriminelle Machenschaften”
Das Geld für den AUB-Mann soll laut Informationen der Süddeutschen Zeitung über eine Essener Anwaltskanzlei an eine Unternehmensberatung des langjährigen AUB-Chefs Wilhelm Schelsky geflossen sein.
Schelsky sitzt seit Februar 2007 in Untersuchungshaft, im Herbst dieses Jahres soll der Prozess gegen ihn beginnen. Es geht dabei um merkwürdige Finanzdeals, bei denen es zu Gesetzesverstößen gekommen sein soll.
Verdi-Chef Frank Bsirske hatte diese Geschäfte bereits als „kriminelle Machenschaften” bezeichnet. Die Siemens AG hatte zwischen 1991 und 2006 rund 50 Millionen Euro an Schelsky gezahlt, was für die Staatsanwaltschaft ein illegaler Vorgang war. Mit diesem Geld sollte die AUB als Gegenposition zur IG Metall aufgebaut werden.
Unklare Rechtslage
Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Nürnberg floss auch Geld von Aldi Nord in die AUB-Kasse, gedrittelt in Tranchen über 103.000, 120.00 und 130.000 Euro. Mönig-Raane spricht sogar von „Informationen, dass die Zahlungen von Aldi an die AUB höher waren, als das Unternehmen vor einiger Zeit eingeräumt hatte”.
Aldi Nord spekuliert darauf, dass das Verfahren eingestellt wird. Geschäftsführer Rainer Kämpgen stützt sich dabei auf die Erkenntnisse des Münchner Arbeitsrechtlers Professor Dr. Volker Rieble, der in der juristischen Fachzeitschrift „Corporate Compliance” schrieb, dass die Bestechung von Betriebsräten oder Gewerkschaftsvertretern „im vornherein nicht strafbar sei”.
Doch die Kölner Arbeitsrechtlerin Dr. Anke Freckmann warnt im Gespräch mit Der Handel: „Hier ist ein pauschale Vorhersage nicht möglich. Dafür ist diese Angelegenheit zu komplex. Es kommt immer auf eine Wertung im Einzelfall an - und dafür ist das entsprechende Gericht zuständig.”

Redakteur Der Handel und etailment
Steffen Gerth ist Redakteur bei Der Handel und etailment. Für das Digital-Commerce-Magazin der dfv Mediengruppe schrieb er unter anderem die wöchentliche Kolumne "Die Woche im Handel" mit Analysen zum Strukturwandel im deutschen Einzelhandel.
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