Lagermitarbeiter stellt wiederverwendbare Transportbox auf Förderband im Fulfillment-Center
© Black Forest Labs / Flux

Das plant Brüssel bei Mehrwegquoten, Gurkenfolien & Co.

2025 soll die EU-Verpackungsverordnung PPWR in Kraft treten. Sie sieht unter anderem Ziele für wiederverwendbare Verpackungen und Mehrweg vor. Beides trifft auch Händler, vor allem im E-Commerce. Ein Überblick über den Stand der Diskussionen.

ANAnna NtemirisRedakteurin
2 Min.· Aktualisiert am
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Unternehmen sollen einen gewissen Anteil ihrer Produkte künftig in wiederverwendbaren Verpackungen anbieten müssen. Die Richtlinie soll zudem dafür sorgen, dass Mehrwegsysteme attraktiver werden als Recycling.
Manchen Unternehmen bereitete das Thema im Vorfeld Sorgen. Onlinehändler fürchteten zum Beispiel, einen beträchtlichen Teil ihrer Sendungen in wiederverwendbaren Boxen liefern zu müssen. Das EU-Parlament entschied jetzt allerdings, dass das in Ländern mit hohen Recyclingquoten nicht notwendig ist. Restaurants oder Fast-Food-Ketten aber sollen Kunden ermöglichen, ihre eigenen Mehrweg-Behälter zu nutzen.

Von Mehrwegquoten bis zu Salz- und Pfeffertütchen

Auch die in der Branche kontrovers diskutierte Mehrweg-Angebotspflicht für den Handel ist vorerst abgelehnt. Dafür aber muss der Handel laut EU-Parlament künftig eine Recyclingquote von 85% für Einweg-Getränkepackungen nachweisen. Mit einer Quote von mehr als 97%, so die Genossenschaft Deutscher Brunnen (GDB), stelle das in Deutschland kein Hindernis dar.

Den Verkauf von sehr leichten Plastiktragetaschen will das Parlament verbieten. Ausnahmen: Sie sind aus hygienischen Gründen erforderlich oder werden als Primärverpackung für lose Lebensmittel verwendet, um Lebensmittelverschwendung zu vermeiden.Der Vorschlag sah zunächst ein Verbot der Papiertütchen für Zucker, Salz, Pfeffer und Süßstoff vor. Das hätte vor allem Hotellerie und Gastronomie getroffen. Die Miniportionen dürfen nach dem Willen des Parlaments nun bleiben, ebenso die Folie um Gurke oder anderes Gemüse. Kleine Shampooflaschen in Hotels sollen aber stark eingeschränkt werden.

Die Diskussion läuft weiter. Die endgültige Fassung der Verpackungsverordnung wird für 2024 erwartet, die Umsetzung für 2025.

Dieser Artikel erschien zuerst in Der Handel.

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Geschrieben vonAnna Ntemiris

Redakteurin

Anna Ntemiris schreibt seit 2021 auf etailment.de insbesondere über die Themen Verpackung und Logistik im Handel. Die studierte Germanistin und Politologin ist seit 2018 als Redakteurin für verschiedene Publikationen des Deutschen Fachverlags tätig. Davor war sie Mitglied der Chefredaktion einer lokalen Tageszeitung und Leiterin des Wirtschaftsressorts.

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