Videoüberwachung: Koalition einigt sich auf "Lex-Lidl"

Videoüberwachung: Koalition einigt sich auf "Lex-Lidl"

Als im Jahr 2009 bekannt wurde, dass Lidl-Mitarbeiter mit versteckten Kameras überwacht wurden, war die Aufregung groß. Davor sollen Arbeitnehmer insbesondere im Handel nun besser geschützt werden.

Thomas RehmThomas RehmRedakteur
2 Min.· Aktualisiert am
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Danach soll eine heimliche Videoüberwachung grundsätzlich verboten sein. Auf Druck der Wirtschaft können jedoch Rechte von Mitarbeitern eingeschränkt werden, wenn es entsprechende Betriebsvereinbarungen oder persönliche Einwilligungen der Arbeitnehmer gibt. Über die Initiative war zuvor monatelang debattiert worden.

Reaktion auf die Überwachungsskandale von 2009

Die Gesetzesinitiative ist eine Reaktion auf mehrere Skandale um Überwachung und Bespitzelung von Beschäftigten - etwa bei der Bahn, bei der Telekom und beim Lebensmitteldiscounter Lidl. Die Umsetzung zog sich allerdings hin.

Schon im Sommer 2010 hatte das Kabinett den ursprünglichen Gesetzentwurf beschlossen. Nach der ersten Lesung im Februar 2011 lag der Entwurf ein Jahr lang im Bundestag, bis sich die Koalition in dieser Woche auf Änderungen einigen konnte.

Das Gesetz war von Anfang an umstritten: Während die Gewerkschaften den vorgesehenen Schutz der Beschäftigten für nicht ausreichend hielten, sahen die Arbeitgeber ihre Möglichkeiten zur Kriminalitäts-Bekämpfung zu stark eingeschränkt. So wollte der Einzelhandel in begründeten Verdachtsfällen weiterhin heimliche Aufnahmen machen dürfen.

Keine heimliche Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Piltz versichert jedoch: "Heimliche Bespitzelungen mit Videotechnik wird es künftig am Arbeitsplatz nicht mehr geben." Im Vergleich zur geltenden Rechtslage würden die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten deutlich aufgewertet.

Gleichzeitig behielten die Arbeitgeber alle erforderlichen Befugnisse, um dienstliches Fehlverhalten, Korruption und Datendiebstahl effektiv bekämpfen zu können.

So soll dem Zeitungsbericht zufolge künftig ein automatischer Abgleich von Beschäftigtendaten ("Screening") erlaubt sein - allerdings nur bei konkreten Verdachtsfällen und in anonymisierter Form. Dabei gehe es beispielsweise darum, Kontonummern von Lieferanten mit denen von Mitarbeitern abzugleichen, um möglichen Betrug aufzudecken.

Der geänderte Gesetzentwurf muss jetzt noch einmal abschließend im Bundestags-Innenausschuss beraten werden, ehe er schließlich dem Parlament zur Verabschiedung vorgelegt wird.

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Thomas Rehm
Geschrieben vonThomas Rehm

Redakteur

Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.

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