
Vorsicht vor Werbung mit #Rio2016
Das Olympische Komitee hat verschiedene Hashtags als Marke schützen lassen. Das hat Konsequenzen für Unternehmen. Welche, erläutern die Rechtsanwälte Martin Gerecke und Nikola Ebbecke.
Björn BöerChefredakteurZu trennen ist die markenmäßige Verwendung von der rein beschreibenden Verwendung, die grundsätzlich zulässig ist. Eine beschreibende Verwendung ist zum Beispiel eine rein kommunikative, nicht wirtschaftliche Verwendung. Wenn also ein Unternehmen den von ihm gesponserten Sportler via Twitter und dem Hashtag "Rio2016" unterstützt oder seine Begeisterung über die erzielten Ergebnisse ausdrückt, ist dies eine rein beschreibende Verwendung und keine Markenverletzung. Der Hashtag wird damit als Hinweis auf die Olympischen Spiele verstanden, nicht aber als Herkunftshinweis auf das postende Unternehmen.
Werbung für eigene Produkte und Gewinnspiele problematisch
Ein Unternehmen sollte mit dem Hashtag "Rio 2016" allerdings keine Werbung für Gewinnspiele oder eigene Produkte machen. Eine solche Verwendung kann durchaus als markenmäßige Verwendung aufgefasst werden, vor allem vor dem Hintergrund, dass das IOC die Marke für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen (unter anderem Werbung, Unterhaltung bei oder in Bezug auf Sportveranstaltungen und Online-Glücksspiele) hat schützen lassen. Gänzlich unproblematisch sind in der Regel Fälle, in denen eine Privatperson den Hashtag "Rio2016", etwa auf seinem privaten Twitter-Account, verwendet. Hier liegt keine geschäftliche Handlung als Voraussetzung der Markenverletzung vor.
Zusammenfassend ist Unternehmen davon abzuraten, die Marken des IOC und damit auch "Rio2016" für die Produkt- oder Unternehmenswerbung einzusetzen. Rein private Äußerungen oder redaktionelle Nutzungen der Marken von Bloggern oder Journalisten sind grundsätzlich erlaubt.
Dr. Martin Gerecke und Nikola Ebbecke sind Rechtsanwälte bei CMS in Deutschland.

Chefredakteur
Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.
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