Ein erst am Freitag veröffentliches BGH-Urteil wirft kein gutes Licht auf die Rewe. Die Handelskette hatte eine Treuepunktaktion vorzeitig beendet, weil ihr die Prämien ausgingen. Das ist unlauter.
Der Ansturm auf die Messer war aber so groß, dass Rewe die Rabattaktion zwei Monate früher als geplant abbrach. Der BGH urteilte nun, dies sei eine "Irreführung" der Verbraucher gewesen. (Az. I ZR 175/12). Der BGH verwies in dem Zusammenhang auf Paragraf 5 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Danach muss sich ein Unternehmen an die zeitlichen Grenzen von Rabattaktionen halten.
Den gesamten Zeitraum abdecken
Dabei sei es unerheblich, ob Rewe mit der großen Nachfrage habe rechnen können, argumentierte das Gericht. Der Verbraucher erwarte, dass der Veranstalter vorher mit dem Lieferanten eine entsprechende Vereinbarung treffe, um den gesamten Zeitraum abdecken zu können. Dem sei die Supermarktkette nicht gerecht geworden.
Rewe habe mit den Rabattmarken vielmehr eine "eine Art Währung" eingeführt und hätte "enttäuschten Kunden, die nicht mehr in den Genuss der versprochenen Vergünstigung gekommen wären, eine Alternative anbieten müssen". Kunden hätten nicht damit gerechnet, dass die Treuepunkte "einfach verfallen und keinerlei Wert mehr haben sollen".
