
Wettbewerbszentrale warnt vor Preis-Schummeleien
Die Wettbewerbszentrale zählte 2012 deutlich mehr Fälle mit irreführenden oder intransparenten Preisen - quer durch alle Branchen. Dafür beschwerten sich weniger Konsumenten über belästigende Werbung.
David WöllensteinRedakteurSowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Stuttgart (nicht rechtskräftig) entschieden, dass die genaue Typenbezeichnung als wesentliches Merkmal der Ware zur Orientierung der Verbraucher und zur Ermöglichung eines Preisvergleichs in der Werbung angegeben werden muss.
Weniger Beschwerden über Werbung
Hingegen beschwerten sich immer weniger Verbraucher über belästigende Werbung wie unerwünschte Telefonanrufe von Firmen. Die Zahl dieser Beschwerden habe sich auf rund 100 Fälle halbiert. Etwa 400 Mal wurde demnach verbotene E-Mail-Werbung reklamiert, diese Zahl habe sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
Wegen verletzter Informations- und Kennzeichnungspflichten habe es knapp 7.500 Beanstandungen gegeben, was ein Plus von 4,5 Prozent bedeutet. Insgesamt hat die Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb im vergangenen Jahr 13.000 Fälle bearbeitet. Diese Zahl bleibe seit Jahren in etwa gleich. In den allermeisten Fällen akzeptierten die Unternehmen die Beanstandungen, sagte Münker. In rund 700 Fällen führte die Wettbewerbszentrale Gerichtsprozesse, weil keine außergerichtliche Einigung möglich war. Vor allem beschäftigten sich die Wettbewerbsschützer mit der Gesundheitsbranche, dem Groß- und Einzelhandel sowie den Internet-Auktionshäusern.

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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