
Gekündigter Bäcker darf weiterarbeiten
Ein Bäcker, der angeblich einen Brötchenbelag gestohlen hatte, darf im Betrieb weiterarbeiten. Das entschied ein Gericht nun in zweiter Instanz.
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Ein Bäcker, der angeblich einen Brötchenbelag gestohlen hatte, darf im Betrieb weiterarbeiten. Das entschied ein Gericht nun in zweiter Instanz.