Gekündigter Bäcker darf weiterarbeiten

Gekündigter Bäcker darf weiterarbeiten

Ein Bäcker, der angeblich einen Brötchenbelag gestohlen hatte, darf im Betrieb weiterarbeiten. Das entschied ein Gericht nun in zweiter Instanz.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
3 Min.· Aktualisiert am
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Selbst wenn der 26-Jährige sein Brötchen nur aus Hunger mit dem Belag bestrichen hätte, wäre eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig, entschied das Landesarbeitsgericht Hamm. Bei dem Belag habe es sich um eine "äußerst geringwertige Sache" gehandelt.

Den Hirtenfladen-Belag abschmecken

Ob es tatsächlich einen Diebstahl gab, konnte auch die zweite Instanz nicht aufklären. Der Bäcker hatte am 18. September vergangenen Jahres an seinem Arbeitsplatz ein gekauftes Brötchen mit einem sogenannten Hirtenfladen-Belag gegessen - um ihn abzuschmecken, wie er sagt.

Sein Arbeitgeber, die Bergkamener Bäckereikette Westermann mit knapp 350 Beschäftigten, warf ihm daraufhin Diebstahl vor und entließ ihn fristlos. Zu Unrecht, befand nun auch die zweite Instanz. Eine Revision wurde nicht zugelassen (Az. 13 Sa 640/09).

"Ich arbeite da gerne"

Bereits im März war die Kette aus formalen Gründen vor dem Arbeitsgericht Dortmund unterlegen und musste den Bäcker und Betriebsrat weiterbeschäftigen. Der Prozess um den Mini-Diebstahl am Arbeitsplatz hatte seinerzeit bundesweit Aufsehen erregt.

Der 26-jährige Benjamin Lassak arbeitete nach dem ersten Urteil weiter bei der Kette. "Ich arbeite da gerne", sagte er in der Verhandlung. Der Arbeitgeber-Anwalt hatte zuvor erklärt, dass das Vertrauensverhältnis zerstört sei und man eine Trennung wünsche. Nach dem Urteil äußerte sich Lassak erleichtert und bekräftigte sein Vorhaben, weiter bei der Bäckerei-Kette zu arbeiten.

Der Fall "Emmely"

Lassaks Fall ist nicht das einzige Verfahren wegen einer Kündigung nach einem Bagatellvergehen im Einzelhandel. Der Streit um die gekündigte Supermarkt-Kassiererin "Emmely" geht in die höchste Instanz. Wegen grundlegender Bedeutung des Falls lässt das Bundesarbeitsarbeitsgericht in Erfurt ein Revisionsverfahren zu.

Der unter ihrem Spitznamen bundesweit bekannt gewordenen Berlinerin war nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt worden. Sie soll zwei Pfandmarken im Gesamtwert von 1,30 Euro unterschlagen haben.

Kinderbett vom Müll mitgenommen

Auch in anderen Branchen ist es in jüngster Zeit zu ähnlichen Prozessen gekommen. Im Juli wurde vom Arbeitsgericht Mannheim die Kündigung des Müllmanns Mehmet Güler für unwirksam erklärt.

Der 29-Jährige hatte im Dezember 2008 aus dem Sperrmüll ein Kinderbett mit nach Hause genommen - und war daraufhin von seinem Arbeitgeber, einer Entsorgungsfirma, fristlos entlassen worden. Objektiv habe zwar Diebstahl vorgelegen, die Kündigung sei trotzdem unverhältnismäßig, hatte die Mannheimer Arbeitsrichterin Sima Maali-Faagin entschieden.

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Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

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