Anthropic-Vergleich im Urheberrechtsstreit genehmigt
Eine Bundesrichterin in San Francisco hat den Vergleich zwischen Anthropic und einer Gruppe von Autoren im Streit um das Training der Claude-Modelle genehmigt. Wie Engadget.com berichtet, beläuft sich die Einigung auf 1,5 Milliarden Dollar und zählt damit zu den bislang größten Vergleichen in einem Urheberrechtsverfahren rund um KI. Die Autoren hatten Anthropic 2024 vorgeworfen, raubkopierte Fassungen ihrer Werke für das Training der Claude-Sprachmodelle verwendet zu haben.
Im Kern unterscheidet der Fall zwischen zwei rechtlichen Fragen: dem Training der Modelle und der Beschaffung beziehungsweise Speicherung der zugrunde liegenden Texte. Der ursprüngliche Richter William Alsup hatte entschieden, dass die Nutzung der Werke für das Modelltraining als Fair Use gelten könne. Zugleich sah er jedoch eine Urheberrechtsverletzung darin, dass Anthropic 7 Millionen Bücher in raubkopierter Form in einer zentralen Bibliothek gespeichert haben soll. Genau dieser Punkt bildete die Grundlage für den nun genehmigten Vergleich.
Die Einigung umfasst nach den vorliegenden Angaben mehr als 480.000 betroffene Werke. Autorinnen und Autoren sollen voraussichtlich rund 3.000 Dollar pro Werk erhalten. Zusätzlich ist Anthropic verpflichtet, die raubkopierten Kopien der Bücher zu vernichten. Damit verbindet der Vergleich eine finanzielle Entschädigung mit einer konkreten Maßnahme zur Entfernung der beanstandeten Dateien.
Der Weg zur Genehmigung war nicht geradlinig. Alsup hatte einen früheren Vergleichsentwurf im September des vergangenen Jahres abgelehnt. Er kritisierte, die Bedingungen würden den Autoren faktisch aufgezwungen, und bezeichnete den Entwurf als unvollständig. Offene Fragen betrafen insbesondere die praktische Umsetzung und die Möglichkeit für Betroffene, zuverlässig zu prüfen, ob ihre Werke Teil des Verfahrens sind. Seitdem hat Anthropic eine offizielle Website zum Vergleich eingerichtet, die auch eine Liste der betroffenen Werke enthält.
Nach Alsups Ruhestand übernahm US District Judge Araceli Martinez-Olguin den Fall und genehmigte nun die überarbeiteten Bedingungen. Für Anthropic bringt die Entscheidung rechtliche Klarheit in einem zentralen Verfahren, das die Spannungen zwischen technologischer Entwicklung und Urheberrecht deutlich macht. Für die betroffenen Autoren bedeutet der Vergleich eine Entschädigung, auch wenn nicht alle Kläger die Summe für ausreichend halten. Einige Betroffene haben sich gegen eine Teilnahme entschieden und wollen stattdessen eigene Klagen gegen Anthropic führen.
Der Fall zeigt, dass Gerichte beim Einsatz urheberrechtlich geschützter Inhalte für große Sprachmodelle differenziert urteilen. Während das Training selbst unter bestimmten Voraussetzungen als zulässig bewertet werden kann, bleibt die Herkunft und Speicherung der verwendeten Daten ein rechtlich besonders sensibler Bereich. Für Unternehmen, die Modelle mit umfangreichen Textsammlungen entwickeln, unterstreicht der Vergleich die Bedeutung sauberer Datenquellen, transparenter Prozesse und klarer Nachweise darüber, welche Inhalte genutzt und gespeichert werden.

Chefredakteur
Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.
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