Apple legt erstmals Steuerzahlungen in Europa offen
Apple hat infolge neuer Transparenzvorgaben der EU erstmals detailliert veröffentlicht, wie sich Umsatz, Gewinn und Ertragsteuern auf einzelne Mitgliedstaaten verteilen. Der Steuerbericht für das Ende September 2025 abgeschlossene Geschäftsjahr macht damit Zahlen sichtbar, die bislang nur vertraulich an Finanzbehörden übermittelt wurden. Grundlage ist die EU-Richtlinie zum Public Country-by-Country Reporting, die große multinationale Konzerne mit mehr als 750 Millionen Euro weltweitem Umsatz zur öffentlichen Offenlegung verpflichtet. Darüber berichtet Manager-Magazin.de. Im Mittelpunkt steht damit ein Schritt zu mehr steuerlicher Transparenz bei einem der größten Technologiekonzerne der Welt.
Für Deutschland weist Apple einen Gesamtumsatz seiner Geschäftseinheiten von 2,72 Milliarden Dollar aus, umgerechnet aktuell 2,33 Milliarden Euro. Der Vorsteuergewinn lag bei rund 209 Millionen Dollar beziehungsweise 178 Millionen Euro. Darauf entfielen Ertragsteuern in Höhe von 153,5 Millionen Dollar, also 131,2 Millionen Euro. Bundesweit beschäftigte der Konzern 4089 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine besondere Rolle spielt München: Dort betreibt Apple mit dem „European Silicon Design Center“ seinen größten Entwicklungsstandort in Europa, an dem mehr als 2000 Ingenieure arbeiten.
In der europäischen Gesamtbilanz fällt vor allem Irland auf. Dort meldet Apple tatsächlich gezahlte Ertragsteuern von 17,08 Milliarden Dollar, umgerechnet 14,6 Milliarden Euro. Der Konzern erklärt diese außergewöhnlich hohe Summe mit der Auflösung eines Treuhandkontos infolge der Beihilfeentscheidung der EU-Kommission und des Urteils des Europäischen Gerichtshofs. Apple hatte im September 2024 einen jahrelangen Rechtsstreit mit der Kommission verloren. Hintergrund waren Steuervergünstigungen, die dem Unternehmen in Irland über lange Zeit gewährt worden waren und die Brüssel als wettbewerbsverzerrend einstufte. Die Forderung belief sich auf 13 Milliarden Euro plus Zinsen.
Apple betont in dem Bericht, kontinuierlich zu den größten Steuerzahlern der Welt zu gehören und Beiträge in den Ländern und Gesellschaften zu leisten, in denen der Konzern tätig ist. Zugleich verweist das Unternehmen auf internationale Steuergrundsätze: Körperschaftsteuern fielen dort an, wo wesentliche Entwicklungs- und Unternehmensrisiken gesteuert würden. Bei Apple seien dies vor allem die USA sowie die europäische Drehscheibe im irischen Cork, von der aus Kundinnen und Kunden in mehr als 120 Ländern betreut werden. Damit wird nachvollziehbar, warum ein großer Teil der Steuerzahlungen des Konzerns in diesen beiden Jurisdiktionen verbucht wird.
Die Veröffentlichung markiert einen neuen Standard für die öffentliche Einordnung globaler Konzernstrukturen. Sie zeigt, wie stark Umsätze, Beschäftigung, Gewinnzuordnung und Steuerzahlungen bei multinationalen Unternehmen auseinanderfallen können. Für Deutschland liefert der Bericht erstmals konkrete Vergleichswerte zu Umsatz, Gewinn, Steuerlast und Beschäftigung. Für die EU insgesamt ist vor allem der irische Sonderfall prägend, weil die dort ausgewiesenen Steuerzahlungen wesentlich durch das abgeschlossene Beihilfeverfahren beeinflusst sind. Die neuen Regeln machen solche Zusammenhänge nun öffentlich nachvollziehbar.

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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