
E-Evidence betrifft E-Commerce
Ab dem 18. August sind, durch die neue E-Evidence-Verordnung der EU, auch Online-Händler zur Datenherausgabe verpflichtet, meldet Haendlerbund.de. Ermittlungsbehörden anderer EU-Staaten dürften Nutzerdaten künftig direkt anfordern, statt, wie bislang, einen monatelangen Rechtshilfeweg zu beschreiten. Betroffen seien Online-Händler, die Kundenkonten oder Kommentar- und Nachrichtenfunktionen anbieten, beispielsweise auch über Kleinanzeigen oder Ebay. Kundendaten, Kaufverlauf und IP-Adressen seien in zehn Tagen herauszugeben, in Notfällen innerhalb von acht Stunden.










