
Amtsgericht fordert "hinreichende Erfolgsaussichten" für Karstadt
Wieder ist eine Frist verstrichen. Sonntagnacht hätte ein entscheidender Schritt in Richtung Karstadt-Zukunft vollzogen werden. Vergeblich. Ob das Essener Amtsgericht am Dienstag den Kaufvertrag besiegelt, ist höchst fraglich.
David WöllensteinRedakteurOhne eine Einigung mit den Vermietern kann der von Berggruen unterzeichnete Kaufvertrag für Karstadt nicht in Kraft treten. Ein gültiger Kaufvertrag ist jedoch Voraussetzung für die Annahme des Insolvenzplans durch das Gericht.
Noch offene Fragen
Nachdem bereits in wesentlichen Punkten eine Einigung über die geforderten Mietsenkungen erzielt worden war, steht nun noch die Zustimmung der zahlreichen Highstreet-Gläubiger aus. In einigen Fragen seien die Diskussionen auch noch nicht abgeschlossen, hieß es am Montag.
Eine Einladung zu einem Gläubigertreffen, die mit einer Frist von 21 Tagen erfolgen müsse, sei noch nicht ergangen, sagte ein Highstreet-Sprecher am Montag. Beobachter gehen nun davon aus, dass es Ende August oder Anfang September bei einem Treffen zu einer abschließenden Einigung kommen könne.
Noch immer droht Zerschlagung
Voraussetzung für eine erneute Verschiebung des Gerichtstermins sei die Überzeugung des Gerichts, dass weiter "hinreichende Erfolgsaussichten" für eine Einigung bestünden, sagte ein Sprecher des Essener Amtsgerichts.
Falls das Gericht einer weiteren Terminverschiebung nicht zustimmt, kann der Insolvenzplan nicht in Kraft treten - dem Warenhausunternehmen droht in diesem Fall die Zerschlagung. Vor dem Hintergrund der Investorensuche und der sich hinziehenden Verhandlungen über Mietsenkungen für die 120 Karstadt-Häuser hatte das Gericht den Termin in diesem Jahr bereits drei Mal verschoben.

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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