B2B-Plattformen: Keine Wettbewerbsgefährdung

B2B-Plattformen: Keine Wettbewerbsgefährdung

1 Min.Aktualisiert am
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Eine neue Studie beurteilt wirtschaftspolitische und wettbewerbsrechtliche Aspekte von B2B-Plattformen. Diese stellen nach Auffassung der Gutachter das Kartellrecht vor keine grundlegend neuen Herausforderungen.

Die Gutachter sehen für die Nutzer von Internetplattformen für den Geschäftsverkehr (B2B-Plattformen) Vorteile vor allem bei der Realisierung von Einsparungen bei Transaktions- und Prozesskosten, der Verbesserung der Marktposition sowie der Gewinnung von Marktinformationen. B2B-Plattformen stellen nach Auffassung der Gutachter das Kartellrecht vor keine grundlegend neuen Herausforderungen. Möglichen Wettbewerbsgefährdungen durch den B2B-Handel könne mit dem bestehenden kartellrechtlichen Instrumentarium wirksam begegnet werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie teilt die Auffassung der Gutachter, dass das geltende Kartellrecht ausreicht. Wichtig sei jedoch, dass das Kartellrecht flexibel und mit Augenmaß auf das neue Phänomen B2B-Internetplattformen angewendet wird. Dies geschehe allerdings in der Praxis bereits.

Die Kurzfassung des Gutachtens kann unter www.bmwi.de (Politikfelder/Wirtschaftspolitik/Publikationen) abgerufen werden. (ST)


KONTAKT:

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Scharnhorststr. 34 - 37
10115 Berlin
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: www.bmwi.de

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