B2B-Plattformen: Keine Wettbewerbsgefährdung

B2B-Plattformen: Keine Wettbewerbsgefährdung

Eine neue Studie beurteilt wirtschaftspolitische und wettbewerbsrechtliche Aspekte von B2B-Plattformen. Diese stellen nach Auffassung der Gutachter das Kartellrecht vor keine grundlegend neuen Herausforderungen.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
1 Min.· Aktualisiert am
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Die Gutachter sehen für die Nutzer von Internetplattformen für den Geschäftsverkehr (B2B-Plattformen) Vorteile vor allem bei der Realisierung von Einsparungen bei Transaktions- und Prozesskosten, der Verbesserung der Marktposition sowie der Gewinnung von Marktinformationen. B2B-Plattformen stellen nach Auffassung der Gutachter das Kartellrecht vor keine grundlegend neuen Herausforderungen. Möglichen Wettbewerbsgefährdungen durch den B2B-Handel könne mit dem bestehenden kartellrechtlichen Instrumentarium wirksam begegnet werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie teilt die Auffassung der Gutachter, dass das geltende Kartellrecht ausreicht. Wichtig sei jedoch, dass das Kartellrecht flexibel und mit Augenmaß auf das neue Phänomen B2B-Internetplattformen angewendet wird. Dies geschehe allerdings in der Praxis bereits.

Die Kurzfassung des Gutachtens kann unter www.bmwi.de (Politikfelder/Wirtschaftspolitik/Publikationen) abgerufen werden. (ST)


KONTAKT:

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Scharnhorststr. 34 - 37
10115 Berlin
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: www.bmwi.de

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Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

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