Mitarbeiter scannt Paket im Fulfillment-Center als Symbol für sichere Online-Bestellabwicklung
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Was Online-Shops wissen müssen

Mit den neuen Bezahlkarten werden Asylbewerber prinzipiell auch online einkaufen können. Trotz aller Diskussionen um Einschränkungen: Händler können die Bestellungen ruhigen Gewissens abwickeln.

SBStefan BeckerRedakteur
3 Min.· Aktualisiert am
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Die Bezahlkarte für Asylbewerber ist durch. Nachdem sich die Ampel-Parteien auf eine gemeinsame Gesetzesgrundlage geeinigt haben, stimmte der Deutsche Bundestag Ende vergangener Woche dem Entwurf zu. Die Diskussion allerdings drehte sich bisher vor allem um Anwendungen in stationären Geschäften, vor allem um den Ausschluss bestimmter Käufe, und um die Frage, wieviel Bargeld mit der Karte abgehoben werden kann. Tatsächlich aber ist die Prepaid-Debitkarte prinzipiell auch für Online-Käufe gedacht.

Für Online-Händler gelten zwei zentrale Botschaften. Erstens: Zahlungen mit dieser Bezahlkarte unterscheiden sich nicht von Zahlungen mit herkömmlichen Prepaid-Debitkarten. Und zweitens: Zahlungen, die es bis in den Online-Shop schaffen, können ohne Bedenken akzeptiert werden; ein absichtsloser Verstoß des Handels gegen eine der vielen Nutzungseinschränkungen ist nicht möglich.

Politik legt Einschränkungen fest
In der Ausschreibung heißt es ganz klar: Die Karte „muss eine Bargeldabhebung an Geldautomaten und eine bargeldlose Zahlung im Einzelhandel und im Internet ermöglichen“. Gleichzeitig wird die „Möglichkeit des Ausschlusses / der Einschränkung von Onlinekäufen innerhalb und außerhalb der EU“ gefordert.

Diese etwaige „Einschränkung von Online-Käufen“ legen diejenigen fest, die die Karten in Auftrag geben, also im Wesentlichen Bundesländer und Kommunen. Die Kartenausgeber (Emittenten) setzen diese Vorgaben um oder kooperieren dazu mit Technik-Dienstleistern. „Wir arbeiten zum Beispiel zwischen den Emittenten und den Nutzern“, sagt etwa Adrian von Nostitz, Chief Marketing und Sales Officer des Fintechs Givve (PL Gutscheinsysteme) aus München. „Unser System prüft automatisiert alle Transaktionen und regelt den politischen Vorgaben gemäß, welche Transaktionen freigegeben oder abgelehnt werden.“ Givve gibt zusammen mit Mastercard unter anderem die Bezahlkarten der Landkreise Greiz, Saale-Orla und Wartburg aus.

Steuerung per Whitelist
Ähnlich äußert sich das E-Geld-Institut Paycenter aus Freising, das – ebenfalls zusammen mit Mastercard – die Bezahlkarten in Bayern sowie in einigen Kommunen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg bereitstellt. Paycenter arbeitet dabei mit seinem Schwesterunternehmen Petafuel als Technik-Dienstleister zusammen. Ihre Karte „bietet technisch die Möglichkeit, einzelne E-Commerce-Händler über eine Online-Whitelist freizugeben. Die jeweiligen Kommunen geben hierbei – gegebenenfalls in Abstimmung mit dem Bundesland – eine Whitelist an Händlern vor, bei denen Onlinezahlungen möglich sein sollen“, sagt Peter Schönweitz, Co-Geschäftsführer von Paycenter.

Wie viele Auftraggeber Online-Käufe freigeben oder nicht, darüber liegen weder dem Handelsverband Deutschland noch dem Prepaid-Verband Zahlen vor. Einer der Schwerpunkte aber sind offenbar Online-Käufe für den öffentlichen Personen-Nahverkehr und das Deutschland-Ticket. Givve zum Beispiel sieht darin einen großen Nutzen und berichtet von interessierten Kundennachfragen. Paycenter hat den ÖPNV inklusive Deutschland-Ticket in Bayern „grundsätzlich freigeschaltet“.

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SB
Geschrieben vonStefan Becker

Redakteur

Stefan Becker arbeitet seit Sommer 2022 als Redakteur für „Der Handel“ und Etailment.de, nachdem er zuvor ein gutes Jahr als freier Mitarbeiter dabei war. Der Diplom-Journalist (TU Dortmund) kommt aus dem Lokaljournalismus („Recklinghäuser Zeitung“, Volontariat beim „Solinger Tageblatt“) und verbindet im Deutschen Fachverlag seine Erfahrungen aus dem Verbraucher- (sieben Jahre „Öko-Test“) und dem Fachzeitschriften-Journalismus (sechs Jahre „Touristik-Report“).

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