
BGH-Urteil gegen Rewe-Treuepunktaktion
Händler dürfen eine für einen bestimmten Zeitraum beworbene Treuepunkteaktion nicht vorzeitig beenden, so der Bundesgerichtshof. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen Rewe geklagt.
Aktion zwei Monate vorher beendet
"Jetzt sammeln und bis zum 06.08.2011 in Ihrem Markt einlösen" hieß es in dem Rabattheftchen, das Rewe an ihre Kunden ausgab. Mit einer bestimmten Anzahl von Treuepunkten, die den Kunden bei einem Einkauf gutgeschrieben wurden, sollte es Messer der Marke Zwilling zu einem vergünstigten Preis geben. Doch bereits am 09.06.2011 wurde Kunden an der Kasse mitgeteilt, dass die Aktion vorzeitig beendet sei.
"Das ist ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb", ist Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, überzeugt. Nachdem das Unternehmen auf eine Abmahnung nicht reagierte, wurde der Fall von der Verbraucherzentrale vor Gericht gebracht.
"Wir sind froh, dass nun der Bundegerichtshof im Sinne der Verbraucher entschieden hat", sagt Richter. Solche Aktionen seien nichts weiter als Verkaufsförderungsmaßnahmen: "Wenn die Bedingungen nicht eindeutig und klar angegeben sind oder nicht eingehalten werden und der Verbraucher in seiner Investitionserwartung getäuscht wird, ist das Irreführung", argumentiert Richter.
Redakteurin
Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.
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