
Bitkom fordert Grenzen für öffentlich-rechtliche Websites
Nach Auffassung von Bitkom verzerren gebührenfinanzierte Online-Angebote den Wettbewerb in der Internet-Wirtschaft. E-Commerce gehöre nicht zum Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Sie sollten ihr Internet-Angebot auf programmbezogene Inhalte beschränken.
Björn BöerChefredakteurBitkom gibt zu bedenken, dass die öffentlich-rechtlichen Sender bereits heute eine breite Palette an Online-Shops und virtuellen Marktplätzen betreiben, Wirtschaftsinformationen, gesponserte Gewinnspiele, Gratis-SMS sowie Chat-Räume anbieten und mit kommerziellen Wettgemeinschaften kooperieren. "Hier muss möglichst schnell eine klare Grenze gezogen werden", fordert Rohleder. Denn diese Angebote würden wie die öffentlich-rechtlichen Fernsehsendungen aus den Zwangsgebühren der Bürger finanziert. "Jeder muss zahlen, unabhängig davon, ob er dieses Angebot auch nutzt." Mit dem ständigen Ausbau der Internet-Präsenz und der Einführung immer neuer Spartenprogramme würde der Gebührenbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ständig weiter ansteigen. Betroffen sei insbesondere auch die freie Internet-Wirtschaft, die in einem ungleichen Wettbewerb kämpfen müsse. Die Europäische Kommission hat daher schon im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass E-Commerce-Aktivitäten nicht zum Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gehören.
"Jedes öffentlich-rechtliche Angebot, das durch eine Zwangsabgabe finanziert wird, stellt einen Eingriff in die individuellen Freiheitsrechte dar und bedarf daher einer besonderen Rechtfertigung", betont Rohleder. Die Argumente für eine öffentlich-rechtliche Grundversorgung im traditionellen Hörfunk- und Fernsehbereich liessen sich nicht auf das Internet übertragen. Im World Wide Web bestehe bereits ein internationaler Wettbewerb beliebig vieler Inhalte. "Dieser Wettbewerb, in dem sich am Ende die besonders attraktiven Inhalte durchsetzen werden, muss dann aber auch möglichst frei geführt werden", unterstreicht Rohleder. Hierzu passten weitreichende staatliche, durch Zwangsgebühren subventionierte Angebote definitiv nicht.Bitkom fordert daher die öffentlich-rechtlichen Sender zu einer deutlichen Begrenzung ihrer Online-Aktivitäten auf. Darüber hinaus wird der Gesetzgeber aufgefordert, im zugrundeliegenden Rundfunkstaatsvertrag klarzustellen, dass sich die öffentlich-rechtlichen Anbieter im Internet allein auf unmittelbar programmbezogene Informationen zu beschränken haben. (ST)
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Bitkom
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Internet: www.bitkom.org

Chefredakteur
Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.
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