Bitkom kritisiert Entwurf zum Urheberrecht

Bitkom kritisiert Entwurf zum Urheberrecht

Bitkom übt scharfe Kritik am Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft". Nach Auffassung von Bitkom fehlen die strittigen Punkte, die mit dem Entwurf eigentlich zukunftsweisend geklärt werden sollten.

Thomas RehmThomas RehmRedakteur
3 Min.· Aktualisiert am
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Gesetze müssen laut Bitkom dort eingreifen, wo ein Regelungsbedarf besteht. Wie die öffentlichen Diskussionen der letzten Monate zeige, bestehe dieser Regelungsbedarf vor allem bei den Themen Privatkopie und elektronischer Pressespiegel. "Es kann deswegen nicht sein, dass ein Entwurf vorgelegt wird, wo diese strittigen Punkte mit schlichtem Verweis auf den Zeitdruck bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht einfach außen vor gelassen werden", so Rohleder. Sogar der Bundesgerichtshof habe in einer Entscheidung vom Juli 2001 festgestellt, dass bei der Vergütungsregelung zur Privatkopie Gesetzesänderungen erforderlich seien.

Des weiteren kritisert Bitkom die geplanten Änderungen im §53. Das BMJ erklärt im Referentenentwurf ohne weitere Erläuterungen, dass sich der Paragraph sowohl auf die analoge als auch auf die digitale Welt beziehe. Nach Ansicht von Bitkom können die Vergütungsregelungen der analogen Welt jedoch nicht einfach auf das digitale Zeitalter übertragen werden. "Der Gesetzgeber hat sich 1965 bei Einführung der Vergütungsregelung mit Sicherheit noch keine Gedanken über die digitale Vervielfältigung gemacht", gibt Rohleder zu bedenken. Durch den Einsatz technischer Schutzmechanismen sei heute - im Gegensatz zur analogen Welt - eine nutzungsabhängige Vergütung möglich. Die EU-Richtlinie forciere deshalb die Rückkehr zur individuellen Vergütung und räume dem Einsatz technischer Schutzmaßnahmen Priorität ein. Auch im Zuge einer europaweiten Harmonisierung sollte sich der deutsche Gesetzgeber deshalb hier anschließen und den Umstieg auf ein individuelles Vergütungssystem einleiten.

Bitkom kritisiert außerdem, dass im Referentenentwurf die Aussage fehlt, dass nur Kopien von legalen Quellen zulässig sind. Würden auch illegal kopierte Werke urheberrechtlich vergütet werden, würde Piraterie nicht bekämpft, sondern ihr Tür und Tor geöffnet werden. Bitkom fordert den Gesetzgeber auf, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten und sämtliche Punkte, die regelungsbedürftig seien, aufzunehmen. "Wir brauchen keine halben Gesetze, sondern klare Regeln für die Informationsgesellschaft", so Rohleder. Der vorliegende Entwurf biete dafür keine Ansatzpunkte, sondern überlasse es in letzter Konsequenz weiterhin den Gerichten, für Klärung zu sorgen. (ST)


KONTAKT:

Bitkom
Bundesverband Informationswirtschaft,
Telekommunikation und neue Medien e.V.
Albrechtstr. 10
10117 Berlin
Tel. 030-27576113
Fax 030-27576400
E-Mail: bitkom@bitkom.org
Internet: www.bitkom.org

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Thomas Rehm
Geschrieben vonThomas Rehm

Redakteur

Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.

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