
Button-Lösung tritt in Kraft
Ab 1. August 2012 nimmt der Gesetzgeber Onlineanbieter stärker in die Pflicht. Das dient dem Verbraucherschutz - und betrifft alle, die im Internet verkaufen.
So muss der Onlinehändler beispielsweise klar und verständlich die wesentlichen Merkmale wie auch den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile wie etwa zusätzliche Liefer- und Versandkosten hervorheben.
Auswirkungen auf alle Onlineanbieter
"Die Button-Lösung soll den Verbrauchern mehr Sicherheit bieten und die sogenannten Kostenfallen unterbinden", sagt Thorben Fasching von der Agentur hmmh multimediahaus, der stellvertretender Vorsitzender der Fachgruppe E-Commerce im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) ist.
"Diese Zielsetzung ist grundsätzlich begrüßenswert, jedoch wirkt sich das Gesetz gravierend auf alle Onlineanbieter aus. Nicht nur die Betreiber von Onlineshops, sondern generell alle Anbieter von kostenpflichtigen Diensten müssen ihre Plattformen bis spätestens zum 31. Juli anpassen."
Worauf ein Onlinehändler konkret achten muss, hat der BVDW in einem "Whitepaper" zusammengestellt und mit Handlungsempfehlungen versehen. Das richtet sich an Unternehmen und Betreiber von Onlineshops oder E-Commerce-Plattformen.
Redakteurin
Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.
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