Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg hatte vor zwei Wochen von bundesweit 94 Kommunen einen Steuerverzicht im Rahmen des Karstadt-Insolvenzverfahrens gefordert. Bei dem geforderten Verzicht geht es um eine Steuerforderung der Gemeinden von theoretisch bis zu 140 Millionen Euro.
15 Kommunen müssen noch zustimmen
Die Gläubiger sollen dafür auf bis zu 97 Prozent ihrer Forderungen verzichten. Tritt der Insolvenzplan nicht in Kraft, kommt es nicht zu dem Gläubigerverzicht. Damit wäre auch die Grundlage der Steuerforderungen der Kommunen hinfällig. "Die Städte haben nichts zu gewinnen, aber die Mitarbeiter haben viel zu verlieren", sagte Thomas Schulz, Sprecher des Karstadt-Insolvenzverwalters Klaus Hubert Görg.
Der Insolvenzplan sieht aber die Zustimmung von 98 Prozent der betroffenen Kommunen mit Standorten von Warenhäusern oder anderen Karstadt-Töchtern vor. Einige Kommunen haben ihren Verzicht jedoch nach Darstellung des Insolvenzverwalters von einer hundertprozentigen Zustimmungsquote abhängig gemacht.
Eine Chronik der Karstadt-Krise finden Sie hier.

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
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