Verkäufer erklärt Kundin im Elektronikladen eine Geräteversicherung beim Handykauf
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Wenn Händler zu Versicherungsvermittlern werden

Um Margen zu steigern, setzen immer mehr Händler besonders im Elektronikbereich auf zusätzliche Versicherungen – etwa bei Beschädigung oder Diebstahl. Derartige Garantieversicherungen, die deutlich über gesetzliche Garantieregelungen hinausgehen, liegen im Trend. Doch kommen auf Händler, die von dieser Art zusätzlicher Versicherungen finanziell profitiert haben, künftig neue Regelungen zu. Eine Registrierung als Versicherungsvermittler könnte die Folge sein.

UPUdo PickartzGastautor
4 Min.· Aktualisiert am
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Um Margen zu steigern, setzen immer mehr Händler gerade im Elektronikbereich auf zusätzliche Versicherungen – etwa bei Beschädigung oder Diebstahl. Garantieversicherungen, die deutlich über gesetzliche Garantieregelungen hinausgehen, liegen im Trend. Doch kommen auf Händler, die von dieser Art zusätzlicher Versicherungen finanziell profitiert haben, künftig neue Regelungen zu. Eine Registrierung als Versicherungsvermittler könnte die Folge sein.Für Händler sind die Zeiten herausfordernd: Die weiter hohe Inflationsrate in Deutschland veranlasst immer mehr Menschen, genauer auf ihre Ausgaben zu achten. Das bedeutet, Verbraucher gehen nicht mehr jede Preiserhöhung mit – und verschieben Neuanschaffungen lieber. Das zeigt sich etwa beim Handykauf: Wurden 2021 noch 22,2 Millionen Handys verkauft, waren es 2022 nur noch 21,6 Millionen, für 2023 wird mit einem Absatz von 21,4 Millionen gerechnet.

Um Kunden vom Kauf zu überzeugen und um die eigenen Margen zu steigern, setzen immer mehr Händler gerade im Elektronikbereich auf zusätzliche Versicherungen – etwa bei Beschädigung oder Diebstahl. Solche Garantieversicherungen, die deutlich über gesetzliche Garantieregelungen hinausgehen, liegen im Trend. Doch kommen auf Händler, die von dieser Art zusätzlicher Versicherungen finanziell profitiert haben, künftig neue Regelungen zu.Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat im September 2022 ein Urteil erlassen, das sich auf den Vermittlerstatus bei sogenannten Gruppenversicherungsverträgen auswirkt. Am 4. Juli 2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit einer Aufsichtsmitteilung weitere Details erläutert. Gemäß der Richtlinie 2002/92/EG ist Versicherungsvermittler jede natürliche oder juristische Person, die die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung gegen Vergütung aufnimmt oder ausübt.

Gruppenversicherung fällt unter Vermittlung

Vergütung kann dabei jede Gegenleistung finanzieller Art sein oder jede andere Form eines wirtschaftlichen Vorteils, der zwischen den Parteien vereinbart wurde und an die Leistung geknüpft ist. Diese veränderten Regelungen gelten mit sofortiger Wirkung ab Veröffentlichung der Aufsichtsmitteilung im Juli.

Dabei legt der Begriff der Gruppenversicherung nicht auf Anhieb nahe, dass sich dies auf weite Teile des Handels auswirkt. Per se ermöglicht ein Gruppenversicherungsvertrag einem Unternehmen oder Verein, dass eine definierte Gruppe von Personen zum Versicherungsvertrag beitreten kann. Speziell mit Blick auf den Handel ist eine Vermittlung von Gruppenpolicen bei Produkten am wahrscheinlichsten, bei denen sich Händler eine Bindung des Kunden erhoffen.

Bislang wurde in Deutschland die Meinung vertreten, dass bei einer sogenannten echten Gruppenversicherung das abschließende Unternehmen oder der Verein nicht zugleich Versicherungsvermittler sein könne, da nur ein einzelner Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.Auch nach der deutschen Gewerbeordnung ist gewerbsmäßiger Versicherungsvermittler nur, wer den Abschluss von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen vermittelt. Das ändert sich nun: Die Definition des Versicherungsvermittlers gilt künftig uneingeschränkt auch für Gruppenversicherungen.

In der Praxis wirkt sich dies umfassend aus. Beispiele für Gruppenversicherungen gibt es viele: Neben Elektronikversicherungen, die Kunden mit dem Kauf ihres Handys erwerben, sind dies etwa auch Glasbruchversicherungen, die Käufer zusammen mit neuen Brillen abschließen.

Nicht alle Versicherungsnehmer müssen eine Vermittlerlizenz beantragen

Um zu bestimmen, ob ein Händler eine echte Vermittlungstätigkeit ausübt, heißt es auf die Details zu schauen. Ausnahmen von der Erlaubnispflicht sind:

  • Es darf kein Entgelt für die „Vermittlung“ der Mitversicherung der versicherten Personen in der Gruppenversicherung gezahlt werden. Es ist aber möglich, die tatsächlichen Kosten, also einen Anteil der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämie, an die mitversicherten Personen weiterzugeben.
  • Die Gruppenversicherung darf nicht freiwillig sein. Dies mutet seltsam an, aber die Überlegung ist, wenn die Versicherung fester Bestandteil einer Leistung ist, kommt auch keine „Beratung“ ins Spiel.
  • Die versicherten Personen dürfen nicht das Recht haben, unmittelbar Leistungen vom Versicherungsunternehmen zu erhalten. Diese müssen über den Versicherungsnehmer laufen.

Finanzielle Vorteile und Pflichten abwägen

Per se ist das Beantragen einer Vermittlerlizenz nicht allzu komplex – der Antrag ist bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer zu stellen, Formulare wie Führungszeugnis, Gewerbezentralregister und Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts sind vorzulegen, ebenso wie eine Bestätigung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung und ein Sachkundenachweis.Ob eine Beantragung sinnvoll ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In die Überlegung miteinzubeziehen sind sicherlich die finanziellen Anreize für den weiteren Abschluss einer Gruppenversicherung. Wenn dies finanziell sehr lukrativ ist, mag sich der Aufwand lohnen. Doch es fallen auch laufende Kosten an, da beispielsweise eine regelmäßige Weiterbildungspflicht für den Inhaber der Erlaubnis gilt. Auch ist zu beachten: Wenn bei kleinen Unternehmen etwa nur eine Person für die Position des Vermittlers in Frage kommt, muss bei Weggang dieser Person der Beantragungsprozess neu gestartet werden.

Fazit

Wie so häufig kommt es auf die Details an. Zusammenfassend lässt sich sagen: Händler, die Zusatzversicherungen in Form von Gruppenversicherungen anbieten und davon finanziell profitieren, haben unmittelbaren Handlungsbedarf. Das dürfte vor allem im Bereich des Elektronikhandels der Fall sein, aber auch in Bereichen wie dem Brillenhandel, wo Käufer häufig treue Kunden sind.

Der Aufwand, eine Vermittlerlizenz zu beantragen, ist beherrschbar, aber es müssen auch die nötigen Strukturen geschaffen werden. Das bedeutet, für Händler geht es künftig um eine langfristige strategische Entscheidung, ob über den Weg der Zusatzversicherungen Kunden gebunden und zusätzliche Erträge erwirtschaftet werden sollen.

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Geschrieben vonUdo Pickartz

Gastautor

Udo Pickartz ist Rechtsanwalt und auf Versicherungs- und Compliance-Fragen spezialisiert. Er vertritt nationale und internationale Unternehmen, insbesondere aus dem Finanzdienstleistungssektor. Udo Pickartz war in der Versicherungsbranche für internationale Versicherungsmakler und -unternehmen in verschiedenen Positionen auf Vorstands-, Führungs- und operativer Ebene tätig, bevor er zu Simmons & Simmons wechselte. Er ist Dozent an der Deutschen Versicherungsakademie (DVA).

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