Einheitliche Regelung für Online-Mehrwertsteuer

Einheitliche Regelung für Online-Mehrwertsteuer

Ein neues Steuerrecht für den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU steht kurz vor der Verabschiedung. Wie die FAZ vom heutigen Tag berichtet, hat.

David WöllensteinDavid WöllensteinRedakteur
2 Min.· Aktualisiert am
Teilen
Ein neues Steuerrecht für den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU steht kurz vor der Verabschiedung. Ein neues Steuerrecht für den elektronischen Geschäftsverkehr in der EU steht kurz vor der Verabschiedung.

Wie die FAZ vom heutigen Tag berichtet, hat sich die Europäische Kommission auf einen Vorschlag verständigt, der voraussichtlich nächsten Mittwoch offiziell vorgestellt wird. Ziel sind EU-einheitliche Bestimmungen für die Erhebung der Mehrwertssteuer auf Videos, Programme und Musik sowei weitere digitale Inhalte, die sich Unternehmen und Privatkunden auf ihre Computer laden können. Auch elektronische Informationsdienste und das neue Bezahlfernsehen sollen unter das neue Regelwerk fallen.

Werde das Internet lediglich für die Bestellung der Produkte genutzt und die Auslieferung konventionell vollzogen, sollen hingegen die für den Versandhandel und andere Formen des Fernabsatzes (siehe Februar-Ausgabe von CYbiz) üblichen Mehrwertsteuervorschriften des EU-Binnenmarktes zur Anwendung kommen.

Die Pläne der Kommission, wie sie die FAZ recherchierte, in Kurzform:
- Elektronische Lieferungen seien als Dienstleistungen einzustufen.
- Bei Lieferungen zwischen Unternehmen (business-to-business;b2b) soll das Bestimmungsland-Prinzip gelten, so dass stets der Käufer die Steuer abzuführen habe.
- Bei Verkäufen an Privatpersonen (business-to-consumer;b2c) würde die Steuer in dem Mitgliedstaat fällig, in der der Internetanbieter seinen Sitz hat.
- Damit sich Drittlandunternehmen (z.B. die USA) nicht länger vor der Mehrwertsteuer drücken, will die Kommission für das Privatkundengeschäft eine Registrierungspflicht einführen. Nur Kleinanbieter mit einem Jahresumsatz von weniger als 100.000 Euro in der EU wären davon ausgenommen.
- Die Novellierung soll der Richtlinie soll ferner europäische Gesellschaften von der Mehrwertsteuer für ihre Online-Exporte in Drittländer befreien.

Teilen
David Wöllenstein
Geschrieben vonDavid Wöllenstein

Redakteur

David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.

Alle Beiträge
Morning Briefing

Alles, was heute zählt — jeden Morgen in Ihrem Postfach.

Das Morning Briefing kuratiert die wichtigsten News aus E-Commerce und Handel. Kompakt, einordnend, werktäglich ab 7 Uhr.

  • 10.800+ Abonnenten
  • Werktäglich ab 7 Uhr
  • Jederzeit abbestellbar

Mit der Anmeldung stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu. Abmeldung jederzeit möglich.