Rideshare-Fahrer sitzt nachdenklich im Auto, Smartphone auf dem Armaturenbrett nach Kontosperre
© Black Forest Labs / Flux

Fahrersperren kosten Uber 825 Millionen

Die niederländische Datenschutzbehörde verhängt gegen Uber eine Strafe von 825 Mio. Euro, die bislang zweithöchste DSGVO-Strafe, berichtet Techcrunch.com. Grund seien automatisierte Software-Entscheidungen, die Fahrerkonten ohne ausreichende Vorwarnung oder menschliche Kontrolle deaktiviert hätten. Uber bestreite das: Sperren seien meist kurz, dauerhafte Deaktivierungen ohne Prüfung habe es nicht gegeben, außerdem könnten die Fahrer Widerspruch einlegen. Das Unternehmen kündige Berufung an.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
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Niederländische Behörde verhängt Rekordstrafe gegen Uber

Die niederländische Datenschutzbehörde verhängt gegen Uber eine Strafe von 825 Mio. Euro. Es handelt sich laut Reuters um die bislang zweithöchste Sanktion unter der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, berichtet Techcrunch.com. Im Zentrum steht der Vorwurf, Uber habe Fahrerkonten über automatisierte Verfahren deaktiviert, ohne Betroffene ausreichend vorzuwarnen oder eine angemessene menschliche Kontrolle sicherzustellen. Damit rückt der Fall weit über Uber hinaus die Frage in den Fokus, wie Plattformunternehmen automatisierte Entscheidungen im Datenschutz rechtlich absichern müssen.

Die Behörde bewertet das Vorgehen als schwerwiegenden Verstoß. Die stellvertretende Vorsitzende Monique Verdier erklärte, ein Computer dürfe Entscheidungen mit derart großen Folgen nicht allein treffen. Gemeint sind Kontosperren, die für Fahrer unmittelbar existenzielle Konsequenzen haben können, weil sie den Zugang zur Plattform und damit zu Einnahmen verlieren. Nach Darstellung der Aufsicht wurden Beschwerden geprüft, wonach Fahrer ohne ausreichende Transparenz und teils ohne menschliche Prüfung deaktiviert worden seien. Der Fall betrifft damit zentrale Fragen der Plattformarbeit: Wer entscheidet über Sanktionen, wie nachvollziehbar sind diese Entscheidungen und welche Rechte haben Betroffene?

Uber weist die Vorwürfe zurück. Das Unternehmen argumentiert, die meisten Sperren seien nur von kurzer Dauer; dauerhafte Deaktivierungen erfolgten nicht ohne menschliche Prüfung. Zudem könnten Fahrer gegen Entscheidungen Widerspruch einlegen. Ein Sprecher erklärte gegenüber Reuters, Uber widerspreche der Entscheidung und halte die Höhe der Geldbuße für unverhältnismäßig. Das Unternehmen hat angekündigt, gegen den Bescheid Berufung einzulegen. Die niederländische Aufsicht sieht demgegenüber Hinweise darauf, dass einzelne Fahrer dauerhaft ohne menschliche Kontrolle deaktiviert wurden; Uber bestreitet auch diesen Punkt.

Ausgangspunkt des Verfahrens waren Beschwerden von Fahrern. Der frühere Uber-Fahrer Brahim Ben Ali aus Frankreich berichtete der niederländischen Zeitung de Volkskrant, er habe nach der Deaktivierung seines Kontos im Jahr 2019 Aussagen von 170 weiteren Fahrern gesammelt und die Beschwerde in den Niederlanden eingebracht, wo Uber seinen europäischen Sitz hat. Unterstützt wurde die Gruppe von der Schweizer Digitalrechtsorganisation PersonalData.io. Deren Gründer Paul-Olivier Dehaye sagte, ein Fahrer könne tausend Fahrten mit zufriedenen Fahrgästen absolvieren; wenn jedoch eine einzige Person ein sehr schwerwiegendes Problem melde, könnten die Folgen enorm sein. Die Organisation half den Fahrern dabei, Daten zu sammeln, um die Entscheidungswege hinter den Deaktivierungen besser nachvollziehen zu können.

Nach Angaben Dehayes ist es bereits die dritte Geldbuße der niederländischen Behörde gegen Uber. Zuvor waren eine Strafe von 290 Mio. Euro wegen des Umgangs mit personenbezogenen Fahrerdaten sowie eine weitere Sanktion von 10 Mio. Euro in einem verwandten Zusammenhang verhängt worden. Dehaye sagte zudem, die Verfahren gingen auf Beschwerden derselben Fahrergruppe zurück. Er plant nun eine Sammelklage, mit der Fahrer Entschädigung verlangen sollen, und baut dafür ein neues Unternehmen namens StartClaims auf. Dieses soll zunächst Verfahren gegen Uber unterstützen und später auf weitere Fälle in der Gig Economy sowie angrenzende Bereiche wie Adtech ausgeweitet werden.

Der Fall löst zugleich eine grundsätzliche Debatte über automatisierte Kontrolle in digitalen Plattformen aus. Kritiker der Entscheidung befürchten, die Sanktion könne es Uber in der EU erschweren, Fahrer auf Betrugsversuche oder schwere Pflichtverletzungen zu überwachen. Dehaye hält dagegen, Uber dürfe Fahrer weiterhin sanktionieren, müsse dafür aber Verantwortung übernehmen und Entscheidungen nicht allein über automatisierte Prozesse laufen lassen. Genau hier liegt der Kern des Falls: Automatisierung entbindet nicht von Verantwortung, Transparenz und überprüfbaren Verfahren. Für Plattformunternehmen markiert die Entscheidung damit ein deutliches Signal, dass algorithmische Kontrollen mit wirksamer menschlicher Aufsicht und nachvollziehbaren Beschwerdewegen verbunden sein müssen.

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Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

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