
Erste Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung
Die Bundesnetzagentur hat insgesamt eine halbe Million Euro Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt. 28.000 Beschwerden wurden eingereicht.
"Das ersichtliche Desinteresse einiger Unternehmen am gesetzlich Verbot ist nicht akzeptabel," erläutert Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wettbewerbsvorteile auf Basis telefonischer Belästigung können Verbrauchern nicht zugemutet werden. Die Vorschriften gelten ohne Ausnahme."
"Nicht außerhalb des Gesetzes"
Die mit Bußgeldern belegten Unternehmen hatten unerlaubte telefonische Werbeaktionen ohne die ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen durchgeführt oder Callcenter mit der Durchführung der Werbeanrufe beauftragt. Annonciert wurden dabei unterschiedlich Dienstleistungen und Produkte aus den Branchen Telekommunikation, Medien und Lotterie.
"Auch die Auftraggeber von Telefonwerbung stehen nicht außerhalb des Gesetzes. Sie verhalten sich rechtswidrig, wenn sie telefonische Werbekampagnen durchführen lassen, ohne über die erforderliche ausdrückliche und wirksame Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung zu verfügen", stellt Kurth klar.
Ermittlungen noch nicht abgeschlossen
Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur nach dem UWG Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängen. Von Juli bis Dezember 2009 gingen mehr als 28.000 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung bei der Behörde ein. Zahlreiche Ermittlungen laufen nach Angaben der Netzagentur noch.
Ein Bußgeld kann auch verhängt werden, wenn die Rufnummer bei Werbeanrufen unterdrückt wird. Die Falschanzeige verschleiere ebenso wie die Nichtanzeige der Rufnummer die Identität des Anrufenden, führt Kurth aus. Bei Werbeanrufen mit unterdrückter Rufnummer kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängen.
Europa könnte deutsches Regelungen kippen
In Fällen von so genannten Ping-Anrufen, also Lockanrufen, die nach einmaligem Signalton sofort abgebrochen werden, wie auch bei telefonischen Bandansagen könne jedoch auch nach der neuen Gesetzeslage kein Bußgeld verhängt werden.
Wie lange die Netzagentur Bußgelder verhängen kann, ist im Übrigen fraglich: Experten halten das Verbot der Telefonwerbung aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) im Hinblick auf das europäische Recht für problematisch. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) könnte die Vorschrift in einem etwaigen Verfahren kippen, da die EU-Richtlinie zum unlauteren Wettbewerb kein vergleichbares Verbot vorsieht.
Mitte Januar hatte der EuGH aus diesem Grund auch das deutsche Kopplungsverbot für Gewinnspielwerbung für rechtswidrig erklärt.
Redakteurin
Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.
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