EU-Richtlinie "Gefahr für Onlinehändler"

EU-Richtlinie "Gefahr für Onlinehändler"

Christian Groß, Referatsleiter Zivilrecht und Justiziariat beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), erläutert die für Händler nachteiligen EU-Pläne für den Versandhandel.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
2 Min.· Aktualisiert am
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Herr Groß, die neue EU-Verbrauchervertragsrichtlinie sieht vor, dass Onlinehändler künftig ihre Ware an Kunden im europäischen Ausland liefern müssen. Welche Probleme ergeben sich dadurch?
Dieser Vorschlag würde vor allem kleine und mittlere Händler vor unüberwindbare Schwierigkeiten stellen. Von dem Sprachproblem abgesehen müssten sich die Händler mit den unterschiedlichen Verbraucherrechten in allen 28 Mitgliedstaaten auseinandersetzen. Zudem würden sie sich der Gefahr aussetzen, etwa in Malta oder Polen verklagt zu werden. Genau aus diesen Gründen sehen die meisten Onlinehändler bislang ja vom grenzüberschreitenden Versand ab.

Waren die unterschiedlichen Rechtsregelungen in den Mitgliedsländern nicht genau das Problem, das die EU-Kommission angehen wollte?
Ja, sie wollte die Rechtszersplitterung durch eine unionsweite Vereinheitlichung der Verbraucherrechte abmildern. Doch nun erteilt der europäische Binnenmarktausschuss dieser Idee jetzt eine Absage. Nach dem Vorschlag soll es den einzelnen Mitgliedstaaten erlaubt bleiben, über die europäisch festgelegten Verbraucherrechte hinauszugehen. Dies hatte bereits in der Vergangenheit den grenzüberschreitenden Handel behindert. Um trotzdem sicherzustellen, dass alle Verbraucher in der Europäischen Union ein gleiches Warenangebot haben, sollen Onlinehändler jetzt zur grenzüberschreitenden Lieferung verpflichtet werden.

Welche weiteren Nachteile müssen Händler befürchten, wenn die Richtlinie so durchkommt?
Der vorgeschlagene Lieferzwang für Onlinehändler ist nur die Spitze einer in weiten Teilen missglückten Parlamentsvorlage. So wird beispielsweise vorgegeben, dass beim Kauf im stationären Handel auf Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung hingewiesen werden muss. Außerdem würden die Händler ellenlange Informationspflichten, die Ausweitung von Widerrufsrechten und ein "kostenloser Kommunikationskanal", der von den Händlern für sämtliche Verbraucherverträge während der Gewährleistungszeit eingerichtet werden soll, zusätzlich belasten.

Interview Sybille Wilhelm

Dieses Interview ist in April-Ausgabe des Wirtschaftsmagazins Der Handel erschienen. Ein kostenfreies Probeexemplar erhalten Sie hier.

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Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

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