
EU-Richtlinie über elektronische Signaturen in Kraft getreten
Die für den gesamten E-Commerce wichtige EU-Richtlinie über elektronische Signaturen ist am 19. Januar im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt worden.
Thomas RehmRedakteurBundesminister Müller: "Die hohen Sicherheitsstandards und die rechtliche Gleichstellung der digitalen Signatur mit der herkömmlichen Unterschrift wird dem Geschäftsverkehr via Internet weiteren Auftrieb geben. Wir werden deshalb die Richtlinie so schnell als möglich in nationales Recht umsetzen." Die Arbeiten hierzu hätten bereits begonnen, ein Referentenentwurf werde voraussichtlich bereits in den nächsten Wochen vorliegen.
Deutschland habe gegenüber anderen Mitgliedstaaten den Vorteil, dass bereits 1997 ein Signaturgesetz als Teil des IuKDG verabschiedet wurde. Dieses Gesetz müsse - wie das Ministerium weiter verlautbarte - jetzt nur noch den neuen Regelungen der Richtlinie angepasst werden. Es zahle sich jetzt auch aus, dass die Bundesregierung bereits im Juni 1999 eine sogenannte "offene Kryptopolitik" beschlossen hat. Diese garantiert jedem die Freiheit, jede Art von Verschlüsselungstechniken zu entwickeln oder anzuwenden. O-Text des Ministeriums: "Damit wurde sowohl für Nutzer wie auch die Wirtschaft schon früh ein verlässlicher Rahmen für Investitionen in die Entwicklung oder Verwendung entsprechender Techniken geschaffen. Diesen Vorsprung gilt es nun auch im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie zu erhalten.
(Amtsblatt L13/12 vom 19.01.2000)

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
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