EuGH segnet Vorratsdatenspeicherung ab

EuGH segnet Vorratsdatenspeicherung ab

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Urteil in der Klage der Republik Irland betreffend der Vorratsdatenspeicherung getroffen. Laut dem Gerichtshof sei die Richtlinie auf der Grundlage des EG-Vertrages erlassen worden.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
1 Min.· Aktualisiert am
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Urteil in der Klage der Republik Irland betreffend der Vorratsdatenspeicherung getroffen. Laut dem Gerichtshof sei die Richtlinie auf der Grundlage des EG-Vertrages erlassen worden.Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Urteil in der Klage der Republik Irland betreffend der Vorratsdatenspeicherung getroffen. Laut dem Gerichtshof sei die Richtlinie auf der Grundlage des EG-Vertrages erlassen worden. Damit wurde die Richtlinie bestätigt und kann nun in den Mitgliedsländern umgesetzt werden. Die Klage hatte sich allerdings allein auf die Wahl der Rechtsgrundlage bezogen und nicht auf eine mögliche Verletzung der Grundrechte, stellt der EuGH klar.
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Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

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