
Gegen illegale Adressgeschäfte
Der Innenausschuss des Bundesrats berät am Donnerstag die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Wirtschaftsverbände unterbreiten Friedensangebot.
Thomas RehmRedakteurPlädoyer für Augenmaß
Vor dem Hintergrund des kürzlich entdeckten Missbrauchs persönlicher Daten plädieren die Verbände für politisches Augenmaß.
„Kriminelle Machenschaften Einzelner dürften nicht als Begründung dienen, mit fatalen Folgen dramatisch in einen funktionierenden Markt einzugreifen”, so die Verbandchefs.
Dies wäre ihrer Ansicht nach der Fall, wenn der Gesetzgeber die Nutzung von Daten für Werbezwecke künftig vom ausdrücklichen Einverständnis des Kunden abhängig machte oder vollständig verbieten würde.
Kein generelles Verbot
Ein generelles Einwilligungserfordernis oder Verbot sei kein erfolgreiches Mittel, um kriminellen Datenmissbrauch zu verhindern, so die Verbände.
Nach geltender Rechtslage sei ohnehin nur die Weitergabe sogenannter Listendaten mit Adressen oder Produktinteressen zulässig, nicht jedoch sensibler Daten wie beispielsweise Kontoverbindungen. Auch könne der Betroffene jederzeit der Datennutzung widersprechen.

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
Alle Beiträge