
Geldbuße gegen Apothekerverbände
Ihren Boykottaufruf gegen den Pharma-Großhändler Gehe müssen die Apothekerverbände teuer bezahlen. Das Bundeskartellamt hat ihnen eine hohe Geldbuße aufgebrummt.
Steffen GerthRedakteur Der Handel und etailmentVerstoß gegen Kartellrecht
Die Boykottaufforderung habe die eingesessenen Apotheker vor aufkommendem Wettbewerb bewahren sollen und verstoße damit gegen das Kartellrecht, hieß es in der Begründung.
Die betroffenen Apothekerverbände, ihre Präsidenten oder sonstige Funktionäre sowie ein Redakteur hätten in Publikationen wie etwa der "Pharmazeutischen Zeitung" oder in Reden dazu aufgerufen, bestehende Bezugsbeziehungen zu Gehe zu beenden. Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig, gegen sie kann Einspruch eingelegt werden.
"Vorwürfe sind unbegründet"
ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf krisierte diese Bußgeldbescheide: "Die Vorwürfe waren und sind unbegründet. Wir werden nicht zulassen, dass uns im Handstreich die Möglichkeit zur unabhängigen Vertretung unserer Mitglieder und deren Interessen in der politischen Diskussion genommen wird."
Im Mai hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass das deutsche Fremdbesitzverbot für Apotheken mit dem Europarecht vereinbar sei. Konzerngeführte Apothekenketten sind daher weiterhin in Deutschland nicht möglich. Entsprechende Pläne hatte unter anderem Celesio gemeinsam mit DocMorris verfolgt.

Redakteur Der Handel und etailment
Steffen Gerth ist Redakteur bei Der Handel und etailment. Für das Digital-Commerce-Magazin der dfv Mediengruppe schrieb er unter anderem die wöchentliche Kolumne "Die Woche im Handel" mit Analysen zum Strukturwandel im deutschen Einzelhandel.
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