Norwegen stellt die Abwicklung von Wareneinfuhren in zwei Schritten auf das System Digitoll um. Nach der revidierten Einführungsplanung der norwegischen Zollbehörde Tolletaten gilt ab dem 15. September 2026 eine digitale Melde- und Auskunftspflicht: Angaben zu Frachtführer, Transportmittel und Sendungen müssen elektronisch vorliegen, bevor die Grenze überschritten wird. Ab dem 1. März 2027 folgt die zweite Stufe, dann muss die Zollanmeldung spätestens beim Grenzübertritt vorliegen, und die bisherige Direkttransportregelung entfällt. Waren konnten unter bestimmten Voraussetzungen bislang zunächst zum Empfänger gefahren und erst innerhalb von zehn Tagen angemeldet werden.
Die Pflichten verteilen sich dabei auf mehrere Beteiligte: Für die Meldung der Transportinformationen ist der Betreiber des Transportmittels verantwortlich, die Zollanmeldung liegt beim Importeur beziehungsweise Wareninhaber. Fehlen Angaben oder kommen sie zu spät, drohen Verzögerungen an der Grenze.
Vier Jahre Vorlauf, niedrige Nutzung
Bemerkenswert ist weniger die Frist als der Umsetzungsstand. Die ersten Transporte über Digitoll liefen laut Tolletaten bereits 2022. Im November 2025 machten die über Digitoll abgewickelten Transporte auf Straße und Fähre nach Behördenangaben dennoch erst 16 Prozent des Gesamtvolumens aus, bei einem monatlichen Zuwachs von durchschnittlich 25 Prozent. Der Branchenverband NHO Logistikk og Transport bezifferte die Nutzung im Juni 2026 in absoluten Zahlen: durchschnittlich über 550 Transporte pro Werktag, an Spitzentagen über 700. Der Verband zeigte sich knapp drei Monate vor dem Stichtag besorgt, dass der Anteil weiterhin niedrig sei. Als Grund nennt die Zollbehörde, dass ein Teil der Akteure das System zwar getestet habe, die vollständige Umstellung aber wegen der Kosten und des Bedarfs an erweiterten Arbeitszeiten bis kurz vor die Frist aufschiebe.
Als kritischen Punkt benennt der Verband ausländische Transporteure. Eine größere Zahl von Lkw ohne übermittelte Angaben könne erhebliche Rückstaus verursachen, die auch die vorbereiteten Transporte träfen – besonders am Grenzübergang Svinesund. Unangemeldete Transporte müssen laut Tolletaten grundsätzlich am Zollort warten. In der Anlaufphase will die Behörde vorrangig beraten statt sanktionieren. Bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen seien Bußgelder möglich. Am weitesten zurück liegt die Seefracht, weil die neue Version des Meldesystems Safe Sea Net Norway noch nicht vollständig funktioniert. Hier duldet die Behörde übergangsweise die alte Lösung mit PDF-Manifest.
Der Zolldienstleister Customs Support Group, der die Umstellung zum Anlass für eine Mitteilung genommen hat, schätzt den Anteil der über Digitoll registrierten Straßentransporte für Mitte 2026 auf 25 bis 30 Prozent und sieht den größten Nachholbedarf ebenfalls bei ausländischen Transporteuren. Eine unabhängige Bestätigung dieser Größenordnung liegt nicht vor.
Was das für deutsche Händler bedeutet
Für Onlinehändler mit Norwegen-Versand ist der Berührungspunkt nicht neu: Für Warensendungen unter 3.000 norwegischen Kronen gilt das VOEC-Verfahren, bei dem die Umsatzsteuer beim Verkauf erhoben wird. Die VOEC-Nummer muss bereits seit 2024 digital an den norwegischen Zoll übermittelt werden – über Digitoll oder die Lösung Treff. Neu ist der Wegfall des Zehn-Tage-Puffers ab März 2027. Er betrifft nicht nur Speditionen, sondern auch Nachlieferungen und Retouren an norwegische Lagerstandorte: Zollrelevante Daten müssen künftig früher beim Transportdienstleister vorliegen, was auf Cut-off-Zeiten durchschlägt.
Nach Angaben der Customs Support Group unter Berufung auf die norwegische Statistikbehörde SSB importierte Norwegen 2025 aus Deutschland Waren im Gegenwert von rund zwölf Milliarden Euro. Die EU insgesamt ist nach Angaben der EU-Kommission Norwegens größter Handelspartner und stellte 2025 rund 56 Prozent der norwegischen Wareneinfuhren.
Das Muster wiederholt sich – mit EU-Zeitplan
Die eigentliche Übertragbarkeit liegt in der Richtung, in die sich die Abwicklung bewegt: vom nachgelagerten Anmeldevorgang zur vorgelagerten Datenpflicht. Für den EU-Handel ist dieser Weg bereits weitgehend festgelegt.
Das Import Control System 2 erfasst seit dem 1. April 2025 auch Straßen- und Schienenverkehr. Unternehmen, die zu diesem Termin nicht bereit waren, konnten ein Zeitfenster bis zum 1. September 2025 beantragen. Betroffen sind nach Darstellung der EU-Kommission ausdrücklich auch Post- und Expressbeförderer sowie Logistikdienstleister. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert, dass Waren an der EU-Grenze gestoppt und nicht abgefertigt werden.
Zum 1. Juli 2026 ist zudem die 150-Euro-Zollfreigrenze entfallen, ersetzt durch eine befristete Pauschale von drei Euro je Warenkategorie einer Sendung.
Davon zu unterscheiden ist eine zweite Abgabe, die kurzfristig hinzukommen soll. Rat und Europäisches Parlament haben sich am 26. März 2026 auf die Reform des EU-Zollrechts geeinigt. Der Text sieht eine EU-weite Bearbeitungsgebühr für Kleinsendungen aus dem Fernabsatz vor. Ihre Höhe soll die Kommission per delegiertem Rechtsakt festlegen, angewendet werden soll sie von den Mitgliedstaaten laut Ratsmitteilung spätestens ab dem 1. November 2026. Vorgesehen ist außerdem ein neues System finanzieller Sanktionen für E-Commerce-Akteure, die ihre zollrechtlichen Pflichten systematisch verletzen.
Zwei weitere Elemente der Einigung treffen den Onlinehandel direkt. Der EU Customs Data Hub, über den Unternehmen ihre Zolldaten künftig zentral statt bei bis zu 27 nationalen Behörden einreichen, soll demnach zum 1. Juli 2028 zunächst ausschließlich für E-Commerce-Waren in Betrieb gehen; alle übrigen Warenbewegungen sollen schrittweise bis zum 1. März 2034 folgen. Und Plattformen sowie Fernverkäufer gelten künftig als Einführer der Ware und haften für Zollformalitäten und Zahlungen – nicht mehr der Endkunde.
Endgültig verabschiedet ist die Reform noch nicht: Rat und Parlament arbeiten nach eigenen Angaben weiter an den technischen Elementen, die volle Anwendung beginnt zwölf Monate nach Veröffentlichung im Amtsblatt.
In beiden Fällen – in Norwegen wie in der EU – wird ein bislang gebündelter Vorgang in eine Datenlieferkette mit mehreren Verantwortlichen zerlegt, und in beiden Fällen entscheidet das schwächste Glied über den Durchlauf. Was der norwegische Fall zusätzlich zeigt: Ein System, das vier Jahre freiwillig verfügbar war, dessen Einführungsplan nachträglich revidiert werden musste und das trotzdem erst kurz vor dem Stichtag in der Breite genutzt wird. Für die EU-Umstellung 2028 ist das die relevantere Beobachtung als jede norwegische Prozentzahl.

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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