Gericht untersagt Power-Buying via Internet

Gericht untersagt Power-Buying via Internet

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Gegen das Internet-Auktions- und Handelshaus Atrada hat der VW- und Audi-Händlerverband am 8. Februar eine Einstweilige Verfügung erwirkt.

Die Vertreter der Volkswagen- und Audi-Händler machten damit gegen das sogenannte "Power-Buying" mobil. Bei "Power-Buying" wird ein Produkt umso billiger, je mehr Kaufinteressenten sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums für den Kauf entscheiden. Konkret geschah dies in den Websites von Atrada, als 30 VW Lupo in einer Power-Buying-Aktion zum Verkauf angeboten wurden (CYbiz berichtete online).

In der vor dem Landgericht Nürnberg erwirkten Einstweiligen Verfügung (Entscheidung vom 8.2.2000; AZ 4HK O 976/00) begründeten die Richter ihre Entscheidung mit einem Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie gegen das Rabattgesetz. Damit - so eine Verlautbarung der Händlervertretung - folge das Gericht der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg und des Landgerichts Köln, die Power-Buying-Aktionen für einen Philipps-Fernseher bzw. für die Sony-Produktpalette als unzulässig verboten hatten.


KONTAKT:

Volkswagen und Audi Händlerverband e.V.
Kollberg 9
30916 Isernhagen
Tel. 05136/898630
Fax 05136/898636

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