Gericht untersagt Power-Buying via Internet

Gericht untersagt Power-Buying via Internet

Gegen das Internet-Auktions- und Handelshaus Atrada hat der VW- und Audi-Händlerverband am 8. Februar eine Einstweilige Verfügung erwirkt.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
1 Min.· Aktualisiert am
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Die Vertreter der Volkswagen- und Audi-Händler machten damit gegen das sogenannte "Power-Buying" mobil. Bei "Power-Buying" wird ein Produkt umso billiger, je mehr Kaufinteressenten sich innerhalb eines bestimmten Zeitraums für den Kauf entscheiden. Konkret geschah dies in den Websites von Atrada, als 30 VW Lupo in einer Power-Buying-Aktion zum Verkauf angeboten wurden (CYbiz berichtete online).

In der vor dem Landgericht Nürnberg erwirkten Einstweiligen Verfügung (Entscheidung vom 8.2.2000; AZ 4HK O 976/00) begründeten die Richter ihre Entscheidung mit einem Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sowie gegen das Rabattgesetz. Damit - so eine Verlautbarung der Händlervertretung - folge das Gericht der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamburg und des Landgerichts Köln, die Power-Buying-Aktionen für einen Philipps-Fernseher bzw. für die Sony-Produktpalette als unzulässig verboten hatten.


KONTAKT:

Volkswagen und Audi Händlerverband e.V.
Kollberg 9
30916 Isernhagen
Tel. 05136/898630
Fax 05136/898636

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Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

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