Gewinne nur für Kunden

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Der Europäische Gerichtshof wird über das so genannte Kopplungsverbot bei der Werbung mit Gewinnspielen entscheiden. Für Werbung mit.

Björn BöerBjörn BöerChefredakteur
1 Min.· Aktualisiert am
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Grundsatzentscheidung durch den EuGH erwartet

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun die Frage, ob das deutsche Kopplungsverbot mit dem europäischem Recht vereinbar ist, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Hintergrund ist ein Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen den Discounter Plus. Dessen Bonusaktion „Ihre Millionenchance" wurde mit dem Hinweis „Einkaufen, Punkte sammeln, gratis Lotto spielen" beworben. Anfang Juni setzte der BGH dieses Verfahren aus, um eine Grundsatzentscheidung des EuGH einzuholen.

Mehr Freiheit im Marketing für Handelsunternehmen

Sollte die Luxemburger Richter zu der Auffassung gelangen, dass die in Deutschland geltende Regelung nicht mit der Richtlinie zu vereinbaren ist, dürften Händler die Teilnahme an Gewinnspiele künftig von dem Kauf eines Produktes abhängig machen. Die Bundesrepublik hätte die EU-Richtliche zu unlautere Geschäftspraktiken bereits zum Ende Dezember 2007 umsetzen müssen.

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Björn Böer
Geschrieben vonBjörn Böer

Chefredakteur

Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.

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