
Gleiches Recht für Alle
Nach dem Willen der EU-Kommission sollen Käufer in ganz Europa die gleichen Rechte genießen. Deutsche Verbraucherschützer sind nicht begeistert.
Einheitliche Vorschriften zu Verbraucherrechten in Europa
In Zukunft soll dann beispielsweise eine einheitliche Widerrufsfrist von 14 Tagen gelten. Waren müssten außerdem spätestens nach 30 Tagen geliefert werden. Ansonsten soll der Kunde innerhalb von sieben Tagen sein Geld zurückbekommen.
Die jetzigen Verbraucherschutzvorgaben enthielten lediglich Mindestvorschriften, argumentiert Kuneva. Zudem hätten die Mitgliedstaaten im Laufe der Jahre nationale Vorschriften hinzugefügt, so dass das EU-Verbraucherrecht heute aus einem Flickenteppich von 27 Regelwerken bestünden.
Deutsche Verbraucherschützer fürchten Rückschritt
Die deutschen Verbraucherschützer äußerten sich skeptisch zu den Harmonisierungsplänen: Die Brüsseler Harmonisierungspläne im Verbraucherrecht gefährden nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) wesentliche Errungenschaften im nationalen Verbraucherschutz.
„Das deutsche Verbraucherrecht darf nicht dem Europäischen Binnenmarkt geopfert werden”, warnt Cornelia Tausch, Leiterin des Fachbereichs Wirtschaft und Internationales den Richtlinienvorschlag aus Brüssel. Es drohe die Abschaffung des Widerrufsrechts bei Internetauktionen, ein Ende der kostenlosen Rücksendung von Waren im Versandhandel oder ein Stopp der Pläne zum besseren Schutz vor unerwünschter Telefonwerbung.
Da das erwartete europäische Schutzniveau hinter derzeitigen deutschen Regelungen zurückbleiben dürfte, würden deutsche Verbraucher dann in vielen Bereichen schlechter gestellt. Auch beruhe die Intention der Kommission mit einheitlichen Vorgaben den grenzüberschreitenden Handel anzukurbeln auf einer unrealistischen Einschätzung, da die meisten Deutschen gar nicht in einem anderen Land einkaufen wollten.
Bundesjustizministerin kritisiert den EU-Vorschlag
Auch die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries kritisierte den vorgelegten Entwurf: „Ich begrüße das Ziel, das europäische Verbraucherrecht besser und einheitlicher zu gestalten. Mit dem von der Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag lässt sich das allerdings nicht erreichen”, erklärte Zypries. Der Vorschlag führe nicht zu einer stärkeren Vereinheitlichung des Verbraucherrechts und damit nicht zu mehr Rechtssicherheit für Verbraucher und Unternehmen.
Einzelhandel fordert Harmonisierug mit Augenmaß
Demgegenüber begrüßte der Hauptverband des deutschen Einzelhandels (HDE) in einer Stellungnahme die Harmonisierungsbemühungen der EU-Kommission: „Die Kommission verfolgt einen vernünftigen Ansatz”, kommentiert Stefan Genth, HDE-Hauptgeschäftsführer, den Richtlinien-Entwurf. „Der bestehende Flickenteppich in Europa muss eingedämmt werden, um so ein gleiches rechtliches Niveau für Verbraucher und Handelsunternehmen zu schaffen”.
Allerdings fordert Genth eine „Harmonisierung mit Augenmaß”. Aus Sicht des Handels sei besonders ein gestuftes Verhältnis der Gewährleistungsrechte, eine angemessen begrenzte Gewährleistungsfrist sowie eine vernünftige Verteilung der Beweislast zwischen Verbrauchern und Händlern wichtig, so Genth.
Nach Verabschiedung zwei Jahre Zeit für EU-Länder
Der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament müssen den Plänen zustimmen, bevor die Richtlinie binnen zwei Jahren in nationales Recht aller EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss.
Der Wortlaut des Richtlinien-Entwurfs findet sich , eine Stellungnahme des Deutschen Industrie und Handelstages (DIHK) zur Fortentwicklung des europäischen Verbraucher-Acquis an der unter anderen Vertreter von Schlecker, Edeka, WMF AG und Siemens mitgearbeitet haben findet sich unter diesem .
Die EU-Kommission informiert zudem auf dieser Internetseite über das Harmonisierungsvorhaben im europäischen Verbraucherschutz.
Redakteurin
Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.
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