Händler dürfen "Tierwohl"-Kosten nicht absprechen

Händler dürfen "Tierwohl"-Kosten nicht absprechen

Supermarktketten wollen Bauern belohnen, die ihre Tiere besser behandeln. Wie sie die wahrlich geringen Kosten dafür auf Verbraucher oder Lieferanten abwälzen, dürfen sie nicht untereinander abstimmen, warnt das Kartellamt.

David WöllensteinDavid WöllensteinRedakteur
2 Min.· Aktualisiert am
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4 Cent pro Kilogramm

Hinter der Initiative stehen neben dem Deutschen Bauernverband und dem Agrarministerium in Berlin auch große Lebensmittelhändler wie Aldi, Edeka, Rewe oder Lidl sowie die Fleischindustrie. Sie soll höhere Tierschutz-Standards in den Ställen finanzieren. Dazu gehen pro Kilogramm verkauften Schweine- oder Geflügelfleischs vier Cent in den zugehörigen Fonds, der Halter für Mehrkosten entschädigen soll.

Den zwischen den Handelsketten vereinbarten Beitrag müsse man wegen der geringen Höhe "nach derzeitigem Kenntnisstand" nicht prüfen, sagte der Amtssprecher. Mit Blick auf eine offene Teilnahme an der Initiative warnte er aber auch: "Sollte das Bundeskartellamt zu einem späteren Zeitpunkt Hinweise auf mögliche Kartellrechtsverstöße bei Ausgestaltung oder Umsetzung erhalten, können jederzeit Ermittlungen hierzu durchgeführt oder ein Verfahren eingeleitet werden."

Nach Informationen der Zeitung gibt es bereits Beschwerden von Schweinehaltern aus Dänemark und den Niederlanden bei der EU-Kommission. Sie sähen den Tierwohlfonds als Wettbewerbsverzerrung.

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David Wöllenstein
Geschrieben vonDavid Wöllenstein

Redakteur

David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.

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