
Händler haften für ihre Einkaufswagen
Händler müssen ihre Einkaufswagen sicher abstellen. Und zwar so, dass Unbefugte sie nicht nutzen können und sie auch nicht einfach losrollen können. Sonst kann es teuer werden.
Händler muss 80 Prozent des Schadens zahlen
Die Richter in Hamm gaben ihm Recht. Unter Berücksichtigung der mit 20 Prozent veranschlagten Betriebsgefahr des Autos - ein den Unfall mitverursachendes Verschulden seines Fahrers konnten die Richter nicht feststellen - hat das Oberlandesgericht Hamm dem Kläger rund 4.300 Euro Schadensersatz zugesprochen.
Der Händler hafte, so der Senat, weil er die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt habe. Auch nach Geschäftsschluss muss er für das sichere Abstellen der Einkaufswagen vor seinem Geschäft Sorge tragen. Dabei muss er der unbefugten Benutzung durch Dritte oder dem selbstständigen Wegrollen der Einkaufswagen entgegenwirken. Die Sicherungsmaßnahmen des Händlers waren nach Meinung der Richter unzureichend, weil die Einkaufswagen nach der Darstellung des Beklagten nur mittels einer durch sie geführten, unverschlossenen Kette verbunden gewesen seien.
Eine weitergehende Sicherung oder ein die Wagen verbindendes Pfandsystem habe es nicht gegeben. Hierdurch seien die Einkaufswagen für Dritte leicht zugänglich gewesen. Die Richter argumentierten, dass es öfter vorkomme, dass leicht zugängliche Einkaufswagen nach Geschäftsschluss „durch Trunkenheit oder Übermut begünstigt“ zweckwidrig verwendet und anschließend auch andernorts zurückgelassen würden.
Sicherung mit Pfandsystem stand nicht zur Debatte
Um dies zu verhindern könne ein Händler die Einkaufswagen beispielsweise mit einer abschließbaren Kette verbinden, was keinen spürbaren wirtschaftlichen Aufwand erfordere. Die Beachtung dieser Sicherungsmaßnahmen sei für den Händler möglich und zumutbar gewesen. Weil er die Sicherung unterlassen hat, ist er haftbar.
Ausdrücklich offen gelassen hat der Senat allerdings die Frage, ob den Sicherungspflichten allein durch die Ausstattung der Einkaufswagen mit einem Pfandsystem genügt worden wäre. Denn das war für den verhandelten Fall nicht entscheidend. (Az. 9 U 169/14)
Redakteurin
Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.
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