H&M lässt Antrag gegen Betriebsräte fallen

H&M lässt Antrag gegen Betriebsräte fallen

Verdi jubelt, H&M gibt sich unverbindlich: Die Unternehmensführung hat ihren Antrag auf Absetzung von Arbeitnehmervertretern einer Berliner Filiale zurückgezogen.

Steffen GerthSteffen GerthRedakteur Der Handel und etailment
2 Min.· Aktualisiert am
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In der mündlichen Anhörung habe der Textilhändler auf Anregung des Gerichts den Auflösungsantrag zurückgenommen, nachdem erkennbar geworden sei, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Betriebsparteien möglich ist. Das Auflösungsverfahren sei damit erledigt.

"Guter Tag für alle Betriebsräte"

Verdi bejubelt die Entscheidung: "Dies ist nicht nur für die Betriebsräte in der Berliner Filiale Friedrichstraße ein wirklich guter Tag, sondern für alle Betriebsräte im Unternehmen", sagte Johann Rösch, bei der Gewerkschaft für die Betreuung von H&M zuständig.

Der Betriebsrat der betroffenen Filiale hatte laut Arbeitsgericht mehrfach seine Zustimmung zur wöchentlichen Personaleinsatzplanung verweigert, weil seiner Auffassung nach zu wenig Personal vorhanden sei.

Die betriebliche Einigungsstelle hatte die Zustimmung jeweils ersetzt, weil sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats zur Festlegung von Beginn und Ende der Arbeitszeit nur auf das vorhandene Personal beziehe.

Der Betriebsrat verweigerte einer weiteren Einsatzplanung gleichwohl wegen einer angeblich unzureichenden Personalausstattung seine Zustimmung, schreibt das Arbeitsgericht. Hierin sah H&M einen Rechtsmissbrauch des Betriebsrats und eine grobe Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten.

H&M bleibt genaue Antworten schuldig

Warum der gerichtliche Gütetermin heute so gelaufen ist, wird von H&M nicht genau erläutert. Auf Anfrage von derhandel.de gibt es lediglich ein allgemeines Statement vom Unternehmen.

"Es gab bei diesem Termin weder etwas zu gewinnen, noch zu verlieren. Es ging um eine erste gerichtliche Überprüfung. Wir sind zuversichtlich, dass die Zusammenarbeit mit dem Berliner Betriebsrat in Zukunft sachlich, konstruktiv und vertrauensvoll ist und haben deshalb den Antrag zurückgezogen", heißt es in der Erklärung.

Ob die Zurücknahme im Umkehrschluss bedeutet, dass die Kritik der Betriebsräte an der mangelhaften Personalausstattung gerechtfertigt ist, wird von H&M ebenfalls nicht beantwortet.

Vielmehr heißt es, dass der Händler gegen grobe Pflichtverstöße überall im Unternehmen stets gewissenhaft vorgehen müsse, unabhängig von Position und Tätigkeit der Mitarbeiter.

"Hierbei haben wir auch die Verantwortung alle unsere Mitarbeiter gleich zu behandeln", hieß es. In einem solchen Fall lasse das deutsche Gesetz nur das angesprochene Verfahren zu.

Es bestehe dabei kein Zusammenhang zu dem generellen Engagement der Betroffenen als Betriebsrat: "Alle Mitarbeiter haben das uneingeschränkte Recht einen Betriebsrat zu gründen und darin mitzuwirken."

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Steffen Gerth
Geschrieben vonSteffen Gerth

Redakteur Der Handel und etailment

Steffen Gerth ist Redakteur bei Der Handel und etailment. Für das Digital-Commerce-Magazin der dfv Mediengruppe schrieb er unter anderem die wöchentliche Kolumne "Die Woche im Handel" mit Analysen zum Strukturwandel im deutschen Einzelhandel.

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