
Kabinett stärkt Konsumentenrechte
Das Bundeskabinett hat zahlreiche Neuregelungen zum Verbraucherschutz beschlossen. Betroffen sind Konsumentenkredite, der Zahlungsverkehr sowie Widerrufs- und Rücktrittsrechte.
Thomas RehmRedakteurMehr Rechtssicherheit für Onlineanbieter
"Verbraucher werden besser über den Vertragsinhalt informiert und unseriösen Lockvogelangeboten wird ein Riegel vorgeschoben," betonte Zypries.
Außerdem werden die Widerrufs- und Rückgaberechte bei Verbraucherverträgen vereinfacht, um mehr Rechtssicherheit bei der Verwendung der entsprechenden Musterbelehrungen zu schaffen.
Die korrekte Belehrung der Verbraucher über das Widerrufs- und Rücktrittsrecht in Online-Shops beschäftigt die deutsche Justiz seit Jahren. Selbst die Musterbelehrung des Justizministeriums wurde von Gerichten für unwirksam erklärt.
Ebenfalls vom Bundeskabinett beschlossen wurden einheitliche Rechte und Pflichten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr im europäischen Markt. "Davon profitieren die Kunden und die Zahlungsdienstleister", erklärte Zypries,
Die Regelungen, die am 31. Oktober 2009 in Kraft treten sollen, im Einzelnen.
Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz muss noch vom Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet werden. Es soll am 31. Oktober 2009 in Kraft treten. Einer Zustimmung des Bundesrates bedarf es nicht.

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
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