Kabinett stärkt Konsumentenrechte

Kabinett stärkt Konsumentenrechte

Das Bundeskabinett hat zahlreiche Neuregelungen zum Verbraucherschutz beschlossen. Betroffen sind Konsumentenkredite, der Zahlungsverkehr sowie Widerrufs- und Rücktrittsrechte.

Thomas RehmThomas RehmRedakteur
2 Min.· Aktualisiert am
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"Mit dem heute beschlossenen Regelungen wird das Schutzniveau für die Verbraucher bei Verbraucherkreditverträgen verbessert. Das gilt sowohl für den Abschluss als auch für die Durchführung von Darlehen", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) heute in Berlin.

Mehr Rechtssicherheit für Onlineanbieter

"Verbraucher werden besser über den Vertragsinhalt informiert und unseriösen Lockvogelangeboten wird ein Riegel vorgeschoben," betonte Zypries.

Außerdem werden die Widerrufs- und Rückgaberechte bei Verbraucherverträgen vereinfacht, um mehr Rechtssicherheit bei der Verwendung der entsprechenden Musterbelehrungen zu schaffen.

Die korrekte Belehrung der Verbraucher über das Widerrufs- und Rücktrittsrecht in Online-Shops beschäftigt die deutsche Justiz seit Jahren. Selbst die Musterbelehrung des Justizministeriums wurde von Gerichten für unwirksam erklärt.

Ebenfalls vom Bundeskabinett beschlossen wurden einheitliche Rechte und Pflichten für den bargeldlosen Zahlungsverkehr im europäischen Markt. "Davon profitieren die Kunden und die Zahlungsdienstleister", erklärte Zypries, 

Die Regelungen, die am 31. Oktober 2009 in Kraft treten sollen, im Einzelnen.

Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz muss noch vom Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet werden. Es soll am 31. Oktober 2009 in Kraft treten. Einer Zustimmung des Bundesrates bedarf es nicht.

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Thomas Rehm
Geschrieben vonThomas Rehm

Redakteur

Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.

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