
Karstadt soll Zahlen offen legen - sonst droht Bußgeld
Karstadt gerät wegen seiner Verschwiegenheit bei der Unternehmensbilanz unter Druck: Der Warenhausbetreiber soll ordnungsgemäß die Geschäftszahlen offen legen - sonst wird es teuer.
Björn BöerChefredakteurErstes Ordnungsgeld bereits festgesetzt
Gegenüber der Karstadt Warenhaus GmbH sei von der Behörde inzwischen ein erstes Ordnungsgeld festgesetzt worden. Zur Höhe wurden allerdings keine Angaben gemacht.
Ein Ordnungsgeld könne zwischen 2.500 Euro und 25.000 Euro liegen. Dem Unternehmen sei bereits ein zweites Ordnungsgeld verbunden mit einer weiteren sechswöchigen Frist zur Bilanzoffenlegung angedroht worden.
Je länger ein Unternehmen zögert, um so teurer wird es: "Bei fortgesetzter Säumigkeit wird die Ordnungsgeldandrohung und die -festsetzung solange wiederholt, bis die Offenlegungspflicht erfüllt wird", sagte die Behördenmitarbeiterin.
Das Verfahren im Fall der Karstadt Warenhaus GmbH laufe noch. Grundsätzlich hätten Unternehmen auch die Möglichkeit, Beschwerde gegen Ordnungsgelder einzulegen.

Chefredakteur
Dr. Björn Böer ist Chefredakteur der Wirtschaftsmedien und verantwortet in dieser Rolle „Der Handel“ und das E-Commerce-Portal etailment.de. Zuvor war der promovierte Dipl.-Volkswirt unter anderem Wirtschaftsredakteur der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und leitete von 2001 bis 2003 die Wirtschaftsredaktion des F.A.Z.-Business Radios. Sein journalistisches Handwerk lernte er als Volontär beim Norddeutschen Rundfunk.
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