
Kartellamt beendet Verfahren gegen Amazon
Auf Druck des Bundeskartellamtes hat Amazon seine Geschäftsbedingungen geändert. Für Händler hat das den Vorteil, dass sie ihre Preise neu gestalten können.
David WöllensteinRedakteurDas Bundeskartellamt hat in diesem Verfahren nach eigener Darstellung mit der britischen Wettbewerbsbehörde, Office of Fair Trading, im Rahmen des Netzwerks der Europäischen Wettbewerbsbehörden ECN kooperiert. Die Behörden haben hierdurch eine EU-weite Aufgabe der Preisparität erreicht.

Redakteur
David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.
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