Kartellamt beendet Verfahren gegen Amazon

Kartellamt beendet Verfahren gegen Amazon

Auf Druck des Bundeskartellamtes hat Amazon seine Geschäftsbedingungen geändert. Für Händler hat das den Vorteil, dass sie ihre Preise neu gestalten können.

David WöllensteinDavid WöllensteinRedakteur
1 Min.· Aktualisiert am
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Der weltgrößte Online-Händler hatte laut Bundeskartellamt von Händlern, die den Amazon-Marketplace nutzten, bis vor kurzem verlangt, bei Amazon jeweils den günstigsten Preis anzubieten. Dies sah das Kartellamt als Einschränkung des Wettbewerbs an. "Amazon ist der größte Online-Händler und steht mit den Marketplace-Händlern in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis. Preisvorgaben an die eigenen Wettbewerber sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen - auch nicht mit den unbestreitbaren Vorteilen eines Online-Marktplatzes", betonte Mundt.

Das Bundeskartellamt hat in diesem Verfahren nach eigener Darstellung mit der britischen Wettbewerbsbehörde, Office of Fair Trading, im Rahmen des Netzwerks der Europäischen Wettbewerbsbehörden ECN kooperiert. Die Behörden haben hierdurch eine EU-weite Aufgabe der Preisparität erreicht.
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David Wöllenstein
Geschrieben vonDavid Wöllenstein

Redakteur

David Wöllenstein ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Er schreibt über E-Commerce, Retail-Technologie und digitale Geschäftsmodelle — zuletzt intensiv über Agentic Commerce und den Einsatz von KI im Handel.

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