Kein Recht auf Zuschlag am Ostersonntag

Kein Recht auf Zuschlag am Ostersonntag

Wer am Ostersonntag arbeitet, hat keinen Anspruch auf Feiertagszuschlag. Das stellte das Bundesarbeitsgericht nun fest.Der Ostersonntag ist kein ...

Thomas RehmThomas RehmRedakteur
1 Min.· Aktualisiert am
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Die Bäckerei-Mitarbeiter hatten mehrere Jahre für ihre Arbeit am Ostersonntag von ihrem Arbeitgeber den im Manteltarifvertrag vereinbarten Feiertagszuschlag von 175 Prozent erhalten. 2007 stand dann nur noch der niedrigere Sonntagszuschlag (75 Prozent) auf dem Lohnzettel.

Dagegen zogen sie vor Gericht. Während die Vorinstanzen der Klage stattgaben, wies sie das Bundesarbeitsgericht ab.

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Thomas Rehm
Geschrieben vonThomas Rehm

Redakteur

Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.

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