
Mehr Rechte für Leiharbeiter
Zeitarbeiter sollen die gleichen Rechte wie Festangestellte bekommen. Das entsprechende EU-Gesetz nahm heute im Europa-Parlament eine wichtige Hürde
Thomas RehmRedakteurAusnahmen sind möglich, wenn die Gewerkschaften und Arbeitgeber dies auf nationaler Ebene vereinbaren. Zeitarbeiter müssen auch Kantine, Kindergarten oder Transportmittel der Firma nutzen dürfen.
Langer Streit um Gesetzesvorschlag
Der ursprüngliche Vorschlag stammt aus dem Jahr 2002. Im Ministerrat fand sich erst im Juni eine Mehrheit dafür, als die EU-Staaten den Text dort zusammen mit der Richtlinie zur Arbeitszeit berieten. Das EU-Gesetz zur Zeitarbeit passierte den Ausschuss am Dienstag ohne Änderungen, der Arbeitszeitrichtlinie stehen viele Abgeordnete kritischer gegenüber.
Das Parlament kann das vom Rat geschnürte Paket der beiden Richtlinien wieder öffnen und beispielsweise Änderungen an den Regeln zur Arbeitszeit verlangen. Noch im Oktober soll das Plenum über die Zeitarbeitsrichtlinie abstimmen.
Im Ausschuss waren 31 Abgeordnete dafür, es gab eine Gegenstimme und drei Enthaltungen.

Redakteur
Thomas Rehm ist Redakteur bei etailment und „Der Handel“. Der erfahrene Fachjournalist schrieb zuvor viele Jahre für Titel der dfv Mediengruppe, darunter das Konsumgüter- und Verpackungsportal packaging-360.com, und begleitet heute die Themen Handel, Konsumgüter und Digitalisierung.
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