Neckermann muss Lohn nachzahlen

Neckermann muss Lohn nachzahlen

Das Frankfurter Versandhaus hat freiwillige Zulagen mit einer Tariflohnerhöhung verrechnet. Die Arbeitsrichter störten sich daran, dass der Betriebsrat nicht eingeschaltet wurde.

SRSybille RoemerRedakteurin
1 Min.· Aktualisiert am
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Um die anstehende Tariflohnerhöhung nicht an die Mitarbeiter weitergeben zu müssen hatte Neckermann sie mit freiwillig gewährten Zulagen verrechnet. So bekamen die Arbeitnehmer trotz Lohnerhöhung im Endeffekt den gleichen Betrag gezahlt.

Betriebsrat muss gehört werden

Das Gericht störte sich im Urteil vor allem an der Tatsache, dass der Betriebsrat nicht eingeschaltet wurde: Weil mit der Verrechnung die Höhe des Gehalts und damit direkte Belange der Arbeitnehmer betroffen sei, müsse die Arbeitnehmervertretung grundsätzlich einbezogen werden, so die Frankfurter Richter.
(AZ 8 Ca 8384/08)

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SR
Geschrieben vonSybille Roemer

Redakteurin

Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.

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