Neckermann muss Lohn nachzahlen

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1 Min.Aktualisiert am
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Das Frankfurter Versandhaus hat freiwillige Zulagen mit einer Tariflohnerhöhung verrechnet. Die Arbeitsrichter störten sich daran, dass der Betriebsrat nicht eingeschaltet wurde.

Um die anstehende Tariflohnerhöhung nicht an die Mitarbeiter weitergeben zu müssen hatte Neckermann sie mit freiwillig gewährten Zulagen verrechnet. So bekamen die Arbeitnehmer trotz Lohnerhöhung im Endeffekt den gleichen Betrag gezahlt.

Betriebsrat muss gehört werden

Das Gericht störte sich im Urteil vor allem an der Tatsache, dass der Betriebsrat nicht eingeschaltet wurde: Weil mit der Verrechnung die Höhe des Gehalts und damit direkte Belange der Arbeitnehmer betroffen sei, müsse die Arbeitnehmervertretung grundsätzlich einbezogen werden, so die Frankfurter Richter.
(AZ 8 Ca 8384/08)

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