Neue Datenschutzregeln betreffen auch Unternehmen

Neue Datenschutzregeln betreffen auch Unternehmen

Die neue "Scoring-Novelle" betrifft auch Unternehmen, die ihre offenen Forderungen von Inkassobüros oder Kreditversicherungen zurückhaben wollen. Nur wisssen das die wenigsten.

SRSybille RoemerRedakteurin
2 Min.· Aktualisiert am
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Doch in der Scoring-Novelle verstecken sich offenbar auch Vorschriften, die einen direkten Einfluss auf das Forderungsmanagement haben: Wer gegen die neuen Regelungen zur Datenübermittlung verstößt, sähe sich schnell mit erheblichen Strafen und Schadenersatzforderungen säumiger Kunden konfrontiert, warnt Haufe.

Inkassobüros und Kreditversicherungen

Betroffen seien alle Gesellschaften, die zur Eintreibung von offenen Forderungen gegen private Schuldner externe Dienstleister wie Inkassobüros oder Kreditversicherungen nutzen. Denn die Bekanntgabe der Kundendaten, ohne die ein Inkasso oder der Ausgleich der Forderung durch die Versicherung nicht möglich ist, ist eine Datenübermittlung nach dem Bundesdatenschutzgesetz.

Diese dürfe nun nur nach bestimmten Vorschriften erfolgen:

Regel 1
Die meisten Forderungen sind bei der Übergabe an ein Inkassobüro noch nicht ausgeklagt und damit rechtssicher festgestellt. Damit sind sie von den Vorschriften des Datenschutzgesetzes betroffen.

Regel 2
Der säumige Schuldner muss mindestens zweimal schriftlich vom Unternehmen gemahnt worden sein, bevor die Datenübermittlung erlaubt ist.

Regel 3
Die Datenübermittlung an den externen Dienstleister darf frühestens 4 Wochen nach der ersten Mahnung erfolgen.

Regel 4
Der Schuldner muss vom Unternehmen auf die bevorstehende Datenübermittlung hingewiesen werden. Das muss rechtzeitig geschehen, darf aber nicht vor der ersten Mahnung erfolgt sein.

Regel 5
Wenn der Schuldner die Forderung bestreitet, gleichgültig aus welchem Grund, darf eine Datenübermittlung nicht erfolgen. Die Tatsache des Bestreitens ist zu prüfen und zu dokumentieren.

Dementsprechend müssten alle betroffenen Unternehmen ihr Mahnwesen prüfen und den neuen Forderungen anpassen.

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SR
Geschrieben vonSybille Roemer

Redakteurin

Sybille Roemer kennt als Redakteurin der afz – allgemeine fleischer zeitung die Herausforderungen der Digitalisierung in Metzgerei und Einzelhandel. Der Autorin der Fachbücher "Praxisführer E-Commerce" und "Erfolgsfaktor Online-Handel" und Dozentin an der Philipps-Universität Marburg ist wichtig, stets die Kundenperspektive im Blick zu haben: Digitalisierung sollte kein Selbstzweck sein, sondern Vorteile für alle Beteiligten bringen.

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